Information zur Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses (OEA)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des OEA vom 08.09.2021 war diesmal sehr überschaubar und so dauerte die Sitzung auch gerade mal 45 Minuten.
Zum Beginn der Sitzung musste festgestellt werden, dass seitens der Amtsverwaltung kein aussagefähiger Vertreter an der Sitzung teilnahm. Somit konnten offene Fragen aus vorangegangenen Sitzungen der letzten Monate und neue Fragen der Ausschussmitglieder nicht beantwortet werden. Das betrifft u.a. Fragen wie:
- Entwicklung Projekt Mühlenfließ und Abstimmung mit dem Projektentwickler
- Antwort auf Schreiben der Energiegenossenschaft vom 11.06.2021 zur Errichtung insgesamt 8 PKW-Stromladestationen in Rehfelde
- Einforderung von Garantieleistungen und Nacharbeiten zu dem Grünflächenförderprojekt 2020 am Bahnhof /Bahnstraße
- Umsetzung von Nacharbeiten am Projekt Parkplatz Poststraße/Sportplatz
Der Ausschuss missbilligte das Verhalten des Amtes und sieht darin eine Ignorierung der Gremienarbeit. Der Ausschuss forderte hierzu eine Stellungnahme des Amtes.
Beim Tagesordnungspunkt „Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zum Windfeld 26“ ging es um einen Beschluss zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage der Firma WKN. Ohne Diskussion wurde diese Vorlage mehrheitlich bestätigt. Die beiden Vertreter unserer Fraktion enthielten sich der Stimme, da es zur Gesamtproblematik noch eine Vielzahl offener Fragen gibt, die seit Monaten unzureichend bearbeitet und beantwortet wurden (hierzu berichten wir in vorgegangenen Informationen). Die seit über 1 Jahr angestrebte und von der Mehrheit der Gemeindevertretung beschlossene Verständigung mit den Windkraftbetreibern hat nach wie vor nicht stattgefunden und wird aus unserer Sicht bewusst verzögert.
Zum Tagesordnungspunkt „Neufassung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Rehfelde“ erfolgte einstimmig die Zustimmung des OEA. Hierzu hatten wir bereits in unserer Information der Sitzung vom 11.08.2021 informiert. Die nunmehr vorliegende Neufassung enthält verbindlichere Regelungen und die Auslegungsspielräume werden stark eingeschränkt. Ersatzpflanzungen werden bei Baumfällungen von geschützten Bäumen mit einem Stammumfang von 1 m in 1,30 m Höhe fällig. Bei den differenziert festgelegten Ersatzpflanzungen sind vor allem gebietsheimische Laubbaumarten mit einem Stammumfang von 12-14 cm in 1,30 Höhe einzusetzen. Ordnungswidrigkeiten gegen die Baumschutzsatzung können gemäß Brandenburgischen Naturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 65.000 EUR geahndet werden.
Fraktion Die LINKE / ZUKUNFT
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