Vor 90 Jahren - Verkündung der „Nürnberger Gesetze“
Aus der Verfolgungsgeschichte der Familie des Rehfelder Pfarrers Dr. Otto Perels.
Erinnerung und Mahnung
Es ist der 15. September 1935. Seit Tagen bekunden zehntausende NSDAP-Anhänger und zum ersten Mal auch Wehrmachtseinheiten auf den Aufmarschfeldern des Nürnberger Parteitagsgeländes ihre Treue zum „Führer“. Unter der Losung „Reichsparteitag der Freiheit“ feiern sie die wiedergewonnene „Wehrfreiheit“. Gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrages war am 16. März 1935 per Gesetz die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt worden. Der Höhepunkt am Ende der Veranstaltung sollte jedoch eine Rede sein, die ein ungeheuerliches Verbrechen auslöste, das als „Völkermord an den europäischen Juden“ in die Geschichte einging. Reichstagspräsident Hermann Göring verlas drei Gesetze, die auf einer Reichstagssitzung angenommen worden waren, die im Großen Saal des Nürnberger Kultur-Vereinshauses stattgefunden hatte.
Diese verkündeten Erlasse wurden alsbald als „Nürnberger Gesetze“ bezeichnet und bedeuteten einen tiefgreifenden Einschnitt im Weiterleben der jüdischen Menschen im faschistischen Staat. Das erste der drei Gesetze, das „Reichsflaggengesetz“,
bestimmte die Hakenkreuzflagge mit den Reichsfarben schwarz-weiß-rot zur Reichs- und Nationalflagge sowie zur Handelsflagge. Das Zeigen dieses Symbols wurde jüdischen Deutschen verboten. Das „Reichsbürgergesetz“ stellte die Reichsbürgerschaft über die Staatsbürgerschaft. „Arier“ genossen als alleinige Träger die vollen politischen Rechte. Den Juden, denen das Gesetz nur den Status eines „Staatsbürgers“ zuerkannte, wurden diese Rechte beschnitten. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, das sogenannte Blutschutzgesetz, überbot nun alle Vorstellungen des Antihumanismus. Es untersagte u. a. Eheschließungen und „außerehelichen Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“. Bei Verstößen drohten Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen. Nach der Verkündung der „Nürnberger Gesetze“ definierte das Reichsinnenministerium Kriterien, wer als „Jude“ galt. Diese wurden in der Schrift: „Kommentare zur deutschen Rassegesetzgebung“ 1936 veröffentlicht. Als Autoren zeichneten der Oberregierungsrat Hans Maria Globke und sein Vorgesetzter Wilhelm Stuckart. Globke bekleidete übrigens nach dem Krieg den Posten eines Staatssekretärs im Bundeskanzleramt der Regierung Adenauer. Was die braunen Rassisten juristisch konstruierten, sollte über Leben und Tod von unschuldigen Menschen entscheiden. Personen mit drei jüdischen Großeltern wurden unabhängig von ihrer eigenen religiösen Bindung als „Volljuden“ erklärt. Wer zwei jüdische Großeltern besaß, gehörte unfreiwillig in die Gruppe der „Halbjuden“. Sie wurden auch als „Mischlinge 1. Grades“ bezeichnet. Zu „Mischlingen 2. Grades“ wurden jene Personen gezählt, wer unter seinen Großelternteilen einen Juden oder eine Jüdin hatte. Sie wurden als „Reichsbürger“ angesehen und vorerst gesondert behandelt. Ihr Schicksal sollte später entschieden werden. Die von den Nazis vorgenommene Kategorisierung bedeutete für Millionen von Menschen ihre Verfolgung, Vertreibung und Ermordung.
Was hat das mit der Geschichte Rehfeldes zu tun?
In unserem Buch „Rehfelde. Ein Dorf auf dem Barnim“ ist unter den Überschriften „Antisemitismus und Rassenwahn – Juden in Rehfelde“ sowie „Perels, Otto Ferdinand, Dr. theol. Pfarrer in Rehfelde (1933-1946)“ alles Wissenswerte aufgeschrieben. Trotzdem möchten wir nochmals auf unsere Archiv-Recherchen und auf persönliche Kontakte mit dem langjährigen und anerkannten evangelischen Pfarrer von Rehfelde, Dr. Otto Perels, und seinem 1938 in Rehfelde geborenen Sohn Christoph Perels, Professor für Politikwissenschaften, aufmerksam machen. Wir trafen Otto Perels am 21. Mai 2002 in seiner Wohnung in Berlin Dahlem, da war er 94 Jahre alt. Er erzählte uns seine Familiengeschichte. Schon in einem 2002 veröffentlichten Interview, das er im Mai 1999 einer Doktorandin seines Sohnes gegeben hatte, äußerte er sich zu den „Nürnberger Gesetzen“: „Sie werden ja wissen, dass unsere Familie etwas mit dem Arierparagraphen im Konflikt steht, ich galt als Mischling zweiten Grades und da hätte man mich glatt raushieven können. Dass ich die ganzen Jahre überhaupt habe arbeiten können, lag an der Besonderheit dieses Ortes und seinen Einwohnern“ (Beate Albrecht: Evangelische Publizistik und NS-Diktatur 1933-1941, 2002, S. 338).
Wie uns Otto Perels erklärte, war sein Großvater Ferdinand Perels
vom Judentum zum Christentum konvertiert. Sein Vater Ernst, ein anerkannter Historiker, Professor an der Berliner Universität, der nach den „Nürnberger Gesetzen“ als „Mischling 1. Grades“ galt, sollte auf Grund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (7. April 1933) entlassen werden, da er „nicht arischer Abstammung“ wäre. Dem kam er mit einem eigenen Emeritierungsantrag im Oktober 1935 zuvor. 1936 wurde er offiziell entpflichtet. Sein Sohn, der Rehfelder Pfarrer Otto Perels, zeigte zur damaligen Zeit Mut und Widerstand gegen das NS-Regime. Er engagierte sich in der „Bekennenden Kirche“, einer Bewegung innerhalb der evangelischen Kirche, die sich gegen die Gleichschaltung mit der Ideologie des NS-Staates wandte, d. h. gegen die Übernahme des staatlichen „Arierparagraphen“, mit dem getaufte Juden als „Nichtarier“ aus der Evangelischen Kirche ausgeschlossen werden sollten. Im November 1937 wurde sein mutiges Handeln mit einer einwöchigen Inhaftierung durch die Gestapo bestraft. Obwohl Perels im Dorf gelegentlich antisemitischen Anfeindungen ausgesetzt war, so schilderte er uns die damalige Atmosphäre, achtete die Mehrzahl der Rehfelder Bürger ihren parteineutralen und seelsorglichen Pfarrer. Auch erzählte uns Otto Perels, dass seine Frau Barbara, er selbst war zu dieser Zeit im Kriegseinsatz, für einige Wochen eine Jüdin in ihrem Haus beherbergte. Sein jüngerer Bruder Friedrich Justus Leopold unterstützte als Jurist die Bekennende Kirche und lehnte die Judenverfolgung der Nazis ebenso ab. Gemeinsam mit dem Theologen Friedrich Bonhoeffer berichtete er über die Deportation von Juden und half Verfolgten bei ihrer Flucht ins Ausland. Im August 1944 sagte Justus zu seinem Bruder Otto: „Es fallen so viele im Kampf für dieses System, ich finde es besser, man fällt im Kampf gegen dieses System“. (Prof. Christoph Perels: Vortrag auf dem Kirchentag in Hannover am 28.5.2005). Als Mitwisser des geplanten Attentates auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Justus am 5. Oktober 1944 verhaftet und ihm vor dem Volksgerichtshof der Prozess gemacht. Er wurde zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 22. auf den 23. April 1945 mit weiteren Gefangenen hinterrücks erschossen. Vater Ernst Perels kam nach der Festnahme seines Sohnes in Sippenhaft und wurde in die Konzentrationslager Buchenwald und Flossenbürg verbracht, wo er verstarb.
In einem Nachruf auf Otto Perels, der am 3. August 2003 in Berlin verstarb, heißt es: „Er war ein aufmerksamer Zuhörer und einfühlsamer Ratgeber mit einem wachen Sinn für aktuelle Strömungen und Fragestellungen, und doch immer klar erkennbar; auch im hohen Alter noch bereit und in der Lage, seinen Standpunkt selbstkritisch zu überprüfen.“ (vgl. zeichen. Zeitschrift der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. Ausgabe: Nr. 4, Dezember 2003, S.18).
2022 weihte in Rehfelde der Kirchenförderverein e.V. eine Gedenktafel für Dr. Otto Perels ein.
Eine Gedenktafel aus Bronze für Friedrich Justus Perels befindet sich in Berlin Schöneberg, Perelsplatz 9, seitlich des Haupteinganges der Friedrich-Bergius-Schule. Seit 1. Oktober 1961 heißt dort zu Ehren von Friedrich Justus Perels der Maybachplatz Perelsplatz.
Die Verlegung eines Stolpersteines vor dem Haus Weddigenweg 64 in Berlin Lichterfelde, der an Ernst Perels erinnern soll, fand am 10. Mai 2011 statt.
Mit diesen Ausführungen werden die Darlegungen zu Otto Perels und seiner Familie im Rehfelde-Buch ergänzt.
Dr. Erika Schwarz
Bild zur Meldung: Vor 90 Jahren - Verkündung der „Nürnberger Gesetze“