SENDER REHFELDE – aktuell

03. 08. 2020

Nach Veröffentlichung der Tagesordnung zum zeitweiligen Ausschuss stellt ein Bürger die Frage: „Kann und darf man nach drei Monaten rückwirkend den Beschluss zu einer Ausschreibung vom Mai fassen?“

Antwort: „Im Prinzip JA, aber die Ausschreibung und das Verfahren werden dadurch rechtlich nur geheilt und nicht besser! Zum anderen passiert mit der Auftragserteilung bisher Vergleichbares, denn in der Sitzung und mit der Öffentlichkeit werden die vorliegenden Angebote der Planer wiederum nicht beraten.“

Nachtrag: hier zu Bemerkungen

 

Bleiben wir gespannt was der zeitweilige Ausschuss am 11., der Hauptausschuss am 18. (fällt aus) sowie die Gemeindevertretung am 25. August empfehlen bzw. beschließen werden und wann eine öffentliche Veranstaltung endlich stattfinden soll.

 

 

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