Neues zum Rehfelder Hort

12. 08. 2020

Einer Beschwerde der Fraktionen Die LINKE/ZUKUNFT und CDU bezüglich des undemokratischen Agieren vom Bürgermeister und der Amtsverwaltung  zur Problematik des Neubaus eines Multifunktionalgebäudes Hort wurde durch die Kommunalaufsicht und den Landrat  stattgegeben  und demokratische Entscheidungsprozesse angemahnt.

Dementsprechend wurde eine Sitzung des „zeitweiligen Ausschusses“ zur Problematik Neubau Hort für den 11.08.2020 einberufen. Diese Beratung  lief leider wie erwartet ab.  Zu der eingereichten Beschlussvorlage gab es keine Meinungsäußerung der anderen Fraktionen zur Vorlage. Nach dem Verlesen unserer schriftlichen Stellungnahme zur Vorlage mit Maßgabe der Beilegung zum Protokoll, erfolgte keine Erwiderung durch die anwesenden Gemeindevertreter.  Man ging dann sehr schnell zur Abstimmung über und verabschiedete die Vorlage 44/2020 mit 3 Dafür-Stimmen (Vertreter der Fraktionen FÜR und BGR/Grüne) und 2 Dagegen-Stimmen (Vertreter der Fraktionen LINKE/ZUKUNFT und CDU).   Die gesamte Sitzung zum öffentlichen Teil dauerte gerade mal 21 Minuten.

Das gleiche Procedere zum nachträglichen Durchwinken der bereits getroffener Entscheidungen zur Sache ist für die Gemeindevertretersitzung am 25.08.2020 zu erwarten.

                                        

Stellungnahme der Fraktion zur Beschlussvorlage 44/2020 – Neubau Hortgebäude (Sitzung vom 11.08.2020)

 

Mit der Behandlung  dieser Vorlage wird festgestellt, dass den Beschwerden  der Fraktionen Die LINKE /ZUKUNFT und CDU bei der Kommunalaufsicht vom 02.05.2020 bezüglich des undemokratischen Agierens von Bürgermeister und Amtsverwaltung Recht gegeben wurde.  Beide Fraktionen wurden von Beratungs- und Entscheidungsprozessen zum Sachverhalt ausgegrenzt. Mit den Schreiben des Landrates vom 02.07.2020 wurde dieses Verhalten kritisiert und angemahnt demokratische Entscheidungsprozesse vorzunehmen.

Die öffentlichen Angriffe und Verunglimpfungen des Bürgermeisters in der Presse am 08.05.2020 gegen die Beschwerden der beiden Fraktionen bei der Kommunalaufsicht haben sich mit der Antwort des Landrates als falsch und unzutreffend  erwiesen.

Die nunmehr eingebrachte Vorlage 44/2020 ist der Versuch bereits getroffene, undemokratische Entscheidungsprozesse  im Nachgang auf ordentliche Rechtsgrundlage zu bringen.  Dieser nachheilende Versuch ist aus unserer Sicht erneut sehr fragwürdig.

Die Vorlage 44/2020 (hier) enthält 2 Beschlussvorschläge und eine Sachdarstellung.

 

Mit dem Beschlussvorschlag 1 soll  der Beschluss der GV vom 26.11.2019 bezüglich der neuen Aufgabenstellung für die Planung eines Multifunktionalgebäudes Hort abgeändert werden. Hierzu werden durch unsere Fraktion folgende Feststellungen getroffen:

Der Beschluss vom 26.11.2019 wurde seinerzeit mit deutlicher Mehrheit und 100%-iger Zustimmung der Fraktionen FÜR, BGR/Grüne  und CDU beschlossen. Unsere Fraktion  stimmte dieser Vorlage nicht zu, da sie aus unserer Sicht nicht den  Anforderungen der Daseinsvorsorge für die mittel- und langfristige Entwicklung Rehfeldes entspricht. 

Nunmehr haben sich die Fraktion FÜR und BGR/Grüne mit ihren Entscheidungen aus der Beratung vom 23.04.2020 von ihrer eigenen, damaligen Beschlüssen abgewendet und  nehmen weitere restriktive Einschränkungen in der Aufgabenstellung vor. Dies betrifft vor allem:

  • Verabschiedung vom Multifunktionalcharakter mit Nutzungsmöglichkeiten für Schule, Vollküche und Bibliothek
  • Überprüfung des vorliegendes Heizungsanlagenkonzeptes (Hackschnitzelanlage)

Zu diesen gravierenden Veränderungen der Aufgabenstellung bedarf es einer demokratischen Beratung und Abstimmung, die bisher nicht stattfand.

Wir halten die generelle Aufhebung des Multifunktionalcharakters, insbesondere auch für Nutzungsmöglichkeiten für die Schule, für kurzsichtig und falsch. 

Bei der Entscheidung gegen die Installation einer Vollküche steht damit die offene Frage, wie zukünftig die Essenversorgung gestaltet werden soll.  Letztlich ist es eine vorweggenommene Entscheidung gegen eine eigenständige Essensversorgung.

Ein Beschluss zum Wegfall der Bibliothek im Gebäude bedarf einer vorherigen Lösungsvariante, die es noch nicht gibt. 

 

Der Beschlussvorschlag 2 sieht eine Abänderung, aber keine Aufhebung des GV-Beschlusses vom 26.11.2019 vor. Das bedeutet jedoch, dass wesentliche, in der o.g. Beschlussvorlage nichtbenannte  Aufgabeninhalte aus dem Beschluss vom 26.11.2019 weiterhin bestehen bleiben und diese hätten dann auch in der Ausschreibung des Generalplaners explizit benannt werden müssen. Das betrifft vor allem folgende Punkte:

  • Festhalten an Anzahl der Vollgeschosse aus der alten Planung
  • Entfall einer Dachterrasse
  • Gestaltung eines Flachdaches mit Photovoltaikanlage
  • Planung energieoptimierter Fensterflächen
  • Planung eines Aufzuges für Personen und Lasten.

Aus den übergebenen Unterlagen der Ausschreibung des Generalplaners sind diese Aufgabenstellungen nicht ersichtlich.

Mit dem Beschlussvorschlag 2  soll im Nachgang  die vorgenommene Ausschreibung für Generalplanerleistungen  für den Hortneubau gebilligt werden. Das bedeutet, dass sowohl die Aufgabenstellung als auch das Ausschreibungsprocedere gebilligt werden sollen.

Darüber kann jedoch aus unserer Sicht nicht befunden werden, da bezüglich der Ausschreibung den Gemeindevertretern  seitens des Amtes lediglich ein Auszug aus der Ausschreibungsveröffentlichung (nämlich nur Seite 3 von 5 der Veröffentlichung) im Nachhinein vorgelegt wurde.  Die komplette Ausschreibung mit Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis wurden weder im Vorfeld noch im Nachhinein zur bereits erfolgten Ausschreibung bekannt gegeben.  Auch die Anforderungen und Konditionen für die Angebotsabgabe sowie die Bewertungskriterien sind nicht bekannt gegeben worden. Somit sind die Gemeindevertreter  nicht in der Lage über eine ordnungsgemäße inhaltliche und formale Ausschreibungsdurchführung und Angebotsbewertung zu befinden.

Die Sachdarstellung, die eigentlich die Beschlussvorschläge  begründen und untersetzen soll, wird dieser Anforderung nicht gerecht. Es erfolgt eine Rechtfertigungsargumentation zum vorgenommenen, undemokratischen Entscheidungsprozess vom 23.04.2020.Folgende Sachdarstellungen sind unzureichend und teilweise falsch:

  • Absatz 3 – An der Beratung vom 23.04.2020 nahmen seitens der Gemeinde nicht nur der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden sondern auch der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BGR/Grüne teil. Die Fraktionen CDU und LINKE/ZUKUNFT wurden bewusst nicht einbezogen und damit kein demokratischer Entscheidungsprozess vorgenommen.  
  • Absatz 4 – Aufgrund der Themenbrisanz zu den anstehenden, größten Investitionsvorhaben der Gemeinde für die nächsten Jahre, war die Beteiligung der GV und aller Fraktionen sehr wohl geboten und trotz Corona-Zeiten auch möglich.  Das Schreiben des Landrates vom 02.07.2020 bestätigt diese Auffassung vom Grundsatz her.
  • Absatz 7 – Das Schreiben des Landrates vom 02.07.2020 wird unkorrekt wiedergegeben. Es wird versucht durch einen Zusatz „…Planungszielen (in Übereinstimmung mit den beschriebenen Planungsleistungen…“ den Eindruck zu erwecken, dass es nur die Alternative der Zustimmung zu den beschriebenen Planungszielen aus der Beratung vom 23.04.2020 gibt. Das jedoch hat der Landrat so nicht geschrieben. Er fordert eine Beschlussfassung zu den konkreten Planungszielen. Diese Planungsziele können jedoch erst nach Beratung und demokratischer Beschlussfassung  festgeschrieben werden und durchaus auch Änderungen ermöglichen.  Eine Änderung der Planungsziele würde jedoch eine zwangsläufige Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung  erforderlich machen.

 

Fazit

Die Beschlussvorlage 44/2020 ist abzulehnen, da die Vorlage falsche und unzureichende Darstellungen enthält. Zudem liegen den Beratungsteilnehmern  nicht die kompletten Unterlagen der Ausschreibung für den Generalplaner vor.

 

Carsten Kopprasch

Fraktionsvorsitzender Die LINKE/ZUKUNFT

 

Bild zur Meldung: Neues zum Rehfelder Hort