SENDER REHFELDE – aktuell

09. 09. 2020

Nach der Veröffentlichung zum Bildungsausschuss stellt eine Bürgerin die Frage: „Stimmt es, dass der Bürgermeister eine Bürgerbefragung zum neuen Standort der Bibliothek vorgeschlagen hat? Darf diese laut Gesetz stattfinden?“ Auf Nachfrage – die Antwort: „Im Prinzip JA, aber die Gemeindevertretung muss diese Bürgerbefragung noch beschließen und der Aufwand muss geprüft werden!“

Bemerkung: Die Gemeindevertreter könnten sich aber auch gemeinsam mit allen beteiligten von Schule, Hort, KITA´S sowie Bürgern verständigen und einen Standort festlegen. Einerseits wäre dabei der Aufwand geringer sowie auch gelebte Demokratie und anderseits gäbe es in unserer Gemeinde größere, wichtigere, existenzbestimmende Sachthemen, die durch Bürger entschieden, oder wenigstens durch Beteiligung beraten, werden müssten.

 

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