Guter Rat

30. 10. 2020

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

Seit dem 01.07.2016 besteht im Land Brandenburg eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten.

Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020!

Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden.

In Einfamilienhäusern mit offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet sein.

Für die Installation ist in jedem Fall der Eigentümer zuständig.

 

Bild zur Meldung: Rauchmelder