Bericht zum Ortsentwicklungsausschuss

05. 12. 2020

Zur Sitzung des Ausschuss für Bauen, Ortsentwicklung und Sicherheit (OEA) am 02.12.2020

Zu Beginn der Sitzung konnten durch das Amt  zu einer Reihe von Fragen der Gemeindevertreter keine ausreichenden Antworten gegeben werden: Das betraf u.a.:

  • Eine von der GV geforderte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Umzug der Bibliothek in 2021 liegt weiterhin nicht vor und somit ist auch die Grundsatzentscheidung zum Umzug durch die GV noch nicht getroffen.
  • Zum Stand der Erarbeitung des Verkehrswegekonzeptes konnte keine Auskunft gegeben werden. Eigentlich sollte dieses Konzept bis Ende 2020 vorliegen und beraten werden, da es eine wesentliche Grundlage für die Fortschreibung der Straßenausbaukonzeption ist.

Das Amt informierte, dass die ersten Neuplanungen  für das Hortgebäude durch das Ing.-Büro Seidel in der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses „Hortgebäude“  am 09.12.2020 vorgestellt werden.

 

Der wesentlichste Schwerpunkt der Sitzung stellte die Problematik zur „Bebauungsplanung des Quartiers Mühlenfließ“ dar.  Zur Diskussion stand:

  • Antrag der Fraktion BGR/Grüne bezüglich des Erwerbs von Flächen im B-Planbereich um eigenständig Planungen und Baumaßnahmen für kommunale Einrichtungen vorzunehmen.
  • Beschlussvorlage des Amtes Nr. 85/2020 zur Billigung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 14 „Mühlenfließ“ und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Im Ergebnis der Beratung ist ein ernüchterndes Fazit festzustellen:

Der Antrag der Fraktion BGR/Grüne war  substantiell nicht untersetzt. Unklar war wieviel Fläche man erwerben möchte, was will man inhaltlich selber planen und bauen und vor allem wie kann man das dann finanziell auch umsetzen. Es wurde entschieden, eine spezielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Henschke (BGR/Grüne) zu bilden, in der alle Fraktionen einen Vertreter entsenden und in dieser AG soll die Problematik nochmals beraten und Vorschläge für die GV unterbreitet werden.

 

Die Vorlage 85/2020 wurde auf Antrag der Fraktion FÜR und mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen FÜR und BGR/Grüne und gegen die Stimmen der Mitglieder von Die LINKE/ZUKUNFT und CDU vertagt. Begründung für die Vertagung war, dass die Beratungsunterlagen nicht rechtzeitig genug durch das Amt bereitgestellt wurden. Für die nicht ausreichende Bereitstellung der Sitzungsunterlagen, was auch für uns unverständlich und in hohem Maße projektschädigend wirkt,  hat sich das Amt in der Sitzung entschuldigt. 

Der Versuch des anwesenden Investors, die Bedenken der Ausschussmitglieder zur umgehenden Offenlegung der Bebauungsplanung zu entkräften, fand mehrheitlich kein Gehör. Dazu sei angemerkt, dass die Planungsunterlagen in mehreren Gremiensitzungen bereits vorgestellt und beraten wurden, es zu den grundsätzlichen Planungsansätzen eigentlich Einvernehmen aller Fraktionen gab und die nunmehr für die öffentliche Auslegung vorgelegten Planungsunterlagen alle bisherigen Hinweise der Gremien berücksichtigte.

Unterm Strich ist festzustellen, dass die Problematik „Bebauungsgebiet Mühlenfließ“  nunmehr eine erneute Zeitverzögerung von mindestens 4 Monaten zu verzeichnen hat.  Die o.g. AG wird ihre Ergebnisse erst Anfang 2021 vorlegen können, dann sollen die Ergebnisse nochmals im OEA (frühestens im Februar 2020) vorgestellt und beraten werden. Das gleiche gilt für die Beratung der Vorlage 85/2020. Somit könnte die GV, als entscheidungsberechtigtes Gremium, frühestens im März 2021 über Anträge und die Vorlage entscheiden.

 

Man könnte zu dem Eindruck kommen, dass auch dieses Projekt bewusst verzögert, verhindert und rückabgewickelt werden soll. Wir hoffen es nicht und werden uns um eine konstruktive Weiterbearbeitung einsetzen. Dieses Projekt halten wir für die Entwicklung von Rehfelde von grundsätzlicher Bedeutung für die Daseinsvorsorge.

 

Carsten Kopprasch

 

 

Bild zur Meldung: Bericht zum Ortsentwicklungsausschuss