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Stellungnahme zur Planung Hort

23. 12. 2020

Der zeitweilige Ausschuss „Hortneubau“ hat in seiner Sitzung im Dezember empfohlen, dass die Fraktionen der Gemeindevertretung ihren Standpunkt zum vorliegenden Material zuarbeiten, um in der nächsten Sitzung im Januar zu Empfehlungen für die Gemeindevertretung zu kommen.

Da gegenwärtig die Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde bzw. werden kann, veröffentlichen wir hiermit den Standpunkt der Fraktion „Die Linke/Zukunft“ vom 22.12.2020.

 

Fraktion Die LINKE/ZUKUNFT                   Rehfelde, 22.12.2020

 

Stellungnahme zum Vorentwurf des Ing.-büros Dr. Seidel vom 09.12.2020 zum „Hortneubau der Gemeinde Rehfelde“

 

1. Grundsatzfragen

Durch das Ing.-büro wurde ein Vorentwurf zum Hortneubau vorgestellt. Dieser Vorentwurf beinhaltet 3 grobe Variantendarstellungen zur möglichen Gestaltung des Gebäudekomplexes.

Die Vorstellung des Vorentwurfs im zeitweiligen Ausschuss wird als ein 1. wichtiger und richtiger Schritt der Projektberatung angesehen.

Es wird davon ausgegangen, dass das Ing.-büro Dr. Seidel die Vorstellungen vom 09.12.2020 bewusst als Vorentwurf deklariert hat, wohl wissend, dass dieser Vorentwurf noch keinen Charakter einer Vorplanung besitzt.

Für die Entscheidungsfindung der Gemeindevertretung ist es jedoch erforderlich und dringend geboten, ein Planungswerk gemäß der inhaltlichen Vorgaben einer Vorplanung gemäß HOAI vorzulegen. Auf dieser fachlich soliden Grundlage kann dann durch die Gemeindevertretung beraten und zu einer Variantenauswahl entschieden werden.

Aus o.g. Gründen ist aus unserer Sicht auf der Grundlage des Vorentwurfs eine Entscheidungsempfehlung des zeitweiligen Ausschusses für eine Vorzugsvariante am angesetzten Termin 12.01.2021 verfrüht und nicht zielführend.

 

2. Grundsätzliche Anmerkungen zum Vorentwurf vom 09.12.2020 Herr Dr. Seidel stellte in der Sitzung die Vorentwürfe für das neue Hortgebäude in 3 Varianten vor. Insgesamt soll das neue Hortgebäude eine Kapazität für 250 Kinder besitzen. Bei den vorgestellten Varianten handelt es sich um eine Variante mit einem 2-geschossigen und 2 Varianten mit einem 3- geschossigen Gebäude. Im neuen Gebäude sollen insgesamt 16 funktionale Gruppenräume sowie weitere Nutzräume wie Garderobe, Sanitäranlagen, Verwaltungsbereich, Beratungsraum für Erzieher entstehen. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Integration eines Speisesaals für eine Kapazität von 100 Essenversorgungen für einen Durchgang dar. Dieser Speisesaal soll dann auch für Veranstaltungen bis zu einer Kapazität von 250 Personen nutzbar sein.

Um den Vorentwurf in ein verbindliches Dokument einer Vorplanung zu überführen sind zusätzlich folgende inhaltliche Detaildarstellungen gemäß HOAI vorzunehmen:

  • Klären und Erläutern wesentlicher Bestandteile und Zusammenhänge der Varianten. Dazu zählen neben den gestalterischen und funktionalen Darstellungen zum Gebäude auch Erläuterungen und Darstellungen zu Medienversorgung, vor allem Heizungsanlage, sowie zu den Außenanlagen.
  • Detaillierte Abstimmung mit fachlich und sachlich Beteiligten, vor allem Hort und Schule.
  • Vorgespräche und Ergebnisdarstellungen zur Genehmigungsfähigkeit.
  • Detaillierte Kostendarstellungen untergliedert nach den einzelnen Kostengruppen (KG), auch mit Darstellung der Kosten für die Außenanlagen, der Erschließung und Ausstattung mit Möbeln
  • Erstellung eines Terminplanes für die weitere Planung und Bauausführung
  • Hinweise auf mögliche Zielkonflikte (z.B. Kosten und Zeit)
  • Zusammenstellung der Ergebnisse der Vorplanung in einem gesonderten Bericht / Dokumentation

 

3. Detailanmerkungen und Hinweise zum Vorentwurf und Anforderungen für die Vorplanung

Klärungs- und Abstimmungsbedarf werden unserseits zu folgenden Detailfragen gesehen:

  • Prüfung der lagemäßigen Anordnung des Gebäudekomplexes um noch mehr Freiflächen für Sport und Spiel zu gewinnen
  • Herstellung Barrierefreiheit durch Einbau eines Fahrstuhls  Darstellung Heizungsanlagensystem
  • Darstellungen Anforderungen Sicherheitssysteme, insbesondere zu Brandschutz  Darstellung Zufahrten, Stell- und Parkflächen sowie insbesondere der An- und Abfahrt zur Küche, den Hof und Heimatstube
  • Beschreibung Notwendigkeit und Umfang einer gesonderten Abtrennung zum SchulcampusAbgrenzung des Speisesaalbereiches vom Hortbetrieb und separater Zugang zum Speise- und Veranstaltungsraum sowie Darstellung Notausgänge
  • Prüfen der Nebenflächen, wie Garderobe für 250 Gäste Mensa, Raum für Möbel Mensa, Bühne der Mensa
  • Aufrechterhaltung von Doppelnutzungsmöglichkeiten für Hort, Schule und ggf. auch KITA von Spezialräumlichkeiten des neuen Hortes
  • Prüfung der Raumauslegung der einzelnen Funktionsräume für mögliche Doppel- und Folgenutzungen, Prüfung der Flächen nach gesetzlicher Grundlage für Schule und Hort
  • Vorlage von konkreten Vorstellungen zu den geplanten Außenanlagen (Spiel- und Freiflächen) sowie zu den straßen- und versorgungsmäßigen Anbindungen
  • Präzisierungen und Detailaufstellungen zu den Kostenabschätzungen nach KG
  • Einbindung und Abstimmungen mit Projektbeteiligten, vor allem Hort aber auch Schule
  • Darstellungen der weiteren Zeitachse für Planung und Umsetzung.

 

4. Anmerkungen zu Kostenabschätzungen und Kostenentwicklung Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung und formulierter Aufgabenstellung erfolgte eine Begrenzung der Baukosten, inklusive Baunebenkosten, auf max. 6,0 Mio € (brutto).

Durch den Planer wurden erste Kostenabschätzungen für die 3 Varianten dargestellt, die sich im Rahmen von 5,75 bis 6,4 Mio € (brutto) bewegen. Er verwies zugleich darauf, dass die Einhaltung des festgelegten Budgets von 6,0 Mio. € sehr anspruchsvoll ist und an einigen Stellen bei der Umsetzung optimierte Lösungen erforderlich werden.

Die einschränkenden und limitierenden Aussagen des Planers zu diesem frühen Planungsstadium lässt aus unser Sicht die o.g. Zielvorgabe von 6,0 Mio € bereits jetzt als kritisch und unrealistisch erscheinen. Es ist daher dringend geboten eine detaillierte Kostenschätzung für alle KG aufzustellen und zu prüfen.

Die Frage der möbel- und gerätetechnischen Ausstattung und der dafür benötigten Kosten sind bereits jetzt gesondert darzustellen und für die Finanzplanung der Gemeinde zu berücksichtigen.

Sollte die finanzielle Zielvorgabe nicht erfüllbar sein, müsste sich die Gemeindevertretung grundsätzlich und frühzeitig über die finanzielle Machbarkeit des Hortneubaus verständigen.

Eine komplexe Wirtschaftsbetrachtung durch Gemeinde und Amt wird dringend empfohlen. Dazu gehören auch die Positionen, die im „Hortprojekt“ nicht enthalten sind. Dazu zählen u.a. notwendige Umbau- und Ausbaunotwendigkeiten im Haus I., Parkflächen für Veranstaltungen, Energetische Fragen, z. B. PV – Anlage, neue Küche, Fahrradunterstellmöglichkeiten sowie die bereits ausgegebenen Mittel für die 1. Planung. Ein inhaltlicher und finanzieller Vergleich mit den Planungsunterlagen Näther & Wucke scheint für die Komplexberatung sinnvoll und angebracht.

Eine grundsätzliche und prioritäre Aufgabenstellung für Planer, Projektmanger und Amt sollte auch weiterhin in die Erschließung von Fördermitteln sein. Hier sei daran erinnert, dass seinerzeit Fördermittel für eine regenerative Heizungsanlage möglich waren und bei Doppelnutzungen von Schule und Hort in Aussicht gestellt wurden.

 

Carsten Kopprasch

Fraktionsvorsitzender Die LINKE/ZUKUNFT

 

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