Kompetenzen beim Baugeschehen

11. 03. 2021

Frage: „Stimmt es, dass die Gemeinden vor Ort über das Baugeschehen entscheiden?“

Antwort: “Im Prinzip JA, aber nur im Rahmen der Gesetze, der Zustimmung von Behörden nach Beteiligung und der Baugenehmigung durch die ,Kommune’ Kreisverwaltung!“

 

Bemerkungen:

Für die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung, zum Beispiel in Rehfelde jetzt „Quartier Mühlenfließ“ und Windfeld 26 ist die Gemeindevertretung Rehfelde zuständig.

Im Rahmen der Gesetze sind die einzelnen Planungsschritte einzuhalten. Dabei kann man über einen Städtebaulichen Vertrag mit einem Partner zusammenarbeiten, der die Kosten der Planung übernimmt.

Ein wesentlicher Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu werden bis zu 48 Behörden einbezogen und über die Auslegung die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Bürger geschaffen. Die danach eingehenden Einwendungen sind abzuwägen. Verbindliche Hinweise, die sich auf Gesetze und Verordnungen beziehen, so zum Beispiel zum Umweltschutz, sind zu berücksichtigen.

Dann wird die Planung zur Genehmigung beim Bauordnungsamt des Landkreises eingereicht. Nach erneuter Prüfung durch die zu beteiligenden Behörden erfolgt die Genehmigung oder Ablehnung der Pläne.

Bei normalen Bauanträgen, so zum Beispiel eines Einfamilienhauses, entscheidet nur der Kreis, nachdem die Gemeinde - bei uns das Amt Märkische Schweiz - beteiligt wurde. Das bezieht sich vorrangig nur auf die Übereinstimmung zum Flächennutzungsplan und eventuell vorhandene B-Pläne. Unser Veto kann, muss aber nicht berücksichtigt werden.

 

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