Zu den Richtfesten

21. 05. 2021

Nach den Veröffentlichungen zu den Richtfesten an der KITA und der Feuerwehr Zinndorf erhielten wir folgende Frage: „Hätte die Öffentlichkeit nicht vor den Richtfesten informiert werden und im begrenzten Maße teilnehmen können? “

Unsere Antwort: „Im Prinzip JA, aber Gemeinde bzw. Amt sahen das bedingt durch Corona nicht für notwendig oder richtig an!“

 

Sehr schade, denn nach Francesco Petrarca (1307-1374) gilt: „Ein klein wenig Süßes kann viel Bitteres verschwinden machen.“

Bemerkung:

Für den 19. Mai 2021 wurde der aktuelle Stand der Infektionen für MOL mit 47,5  auf 100.000 Bürger  angegeben. Dazu steht in der gültigen Verordnung des Landes Brandenburg:

„Für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter gilt: Unter freiem Himmel sind höchstens 100 zeitgleich Anwesende erlaubt, in geschlossenen Räumen höchstens 50 zeitgleich Anwesende. Ausgenommen von diesen Obergrenzen sind Gerichtsverhandlungen. Veranstalter müssen Hygienekonzepte vorlegen und sicherstellen, dass sich die Teilnehmer an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten sowie Mundschutz tragen. Veranstalter müssen Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Teilnehmenden sicherstellen und das Erfassen von Personendaten aller Teilnehmenden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung sicherstellen.“

 

Das lässt die Vermutung zu, dass für die Veranstalter der Aufwand zur Durchsetzung der Hygieneregeln in keinem Verhältnis zu einer begrenzten Teilnahme von Bürgern und der Gewählten stand.

Möglich wäre aber auch, dass man in einem kleinen, abgegrenzten Personenkreis die Richtfeste begehen wollte.

 

Bild zur Meldung: Zu den Richtfesten