Information zur Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses (OEA) am 02.06.2021

03. 06. 2021

Bei der Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung des OEA vom 05.05.2021 brachten wir zum Thema „Neuerarbeitung des Rehfelder Flächennutzungsplanes“  eine für uns notwendige Protokollergänzung. Es wurde der Antrag gestellt,  die nicht widersprochenen Hinweise von Dr. Küchler und unserer Fraktion bezüglich der dringenden Notwendigkeit, dass die Gemeindevertretung,  in Abstimmung mit den Ortsbeiräten, die kommunalpolitischen Grundsätze für den FNP formuliert, die dann auch die Grundlage  für den Planungsauftrag sein müssen, ins Protokoll aufzunehmen. Dieser Antrag wurde durch den Ausschussvorsitzenden abgelehnt und das Protokoll ohne diesen Zusatz mehrheitlich bestätigt. 

 

Da der OEA nach der Sitzung in eine 10 wöchige Sommerpause geht, hielt es unsere Fraktion für notwendig zu einigen dringenden Entwicklungsprojekten erneut und wiederholt Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu stellen.

Das betraf folgende Problemkreise:

Kita-Neubau Johanniter. Auf unsere Anfrage wurde durch das Amt informiert, dass die Problemkreise Park- und Stellplätze, Wasser- und Abwasserversorgung sowie Kostenübernahme für die Entsorgung von kontaminierten Boden in Höhe von 25 T€  nach wie vor nicht gelöst ist. Dazu finden ggw. Abstimmungen mit den Beteiligten statt. Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten und müssen der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Über Zeitabläufe der Umsetzung, einer möglichen Gefährdung des vorgesehenen Inbetriebnahmetermins im Herbst 2021 und zusätzliche Kosten für die Gemeinde konnte ggw. keine Auskunft gegeben werden. 

Unsere Fraktion hob nochmals hervor, dass die fehlerhaften Bauantragsunterlagen  den Gremien der Gemeinde niemals zur Diskussion und Bestätigung vorgelegt wurden und wir hier ein fehlerhaftes Agieren des Amtes und des Bürgermeisters sehen.

Gewerbegebietsentwicklung in Rehfelde. Das Amt informierte, dass die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Ortsteil Zinndorf ggw. ausschließlich durch den Landkreis bearbeitet wird. Über Planungsabläufe liegen  ggw. beim Amt keine Erkenntnisse vor.

Auch unsere Anfrage zum Entwicklungsgebiet Mühlenfließ zur Fortsetzung der Planung (Entwurfsplanung liegt seit Juni 2020 vor) und Gesprächen mit der Entwicklungsgesellschaft konnte erneut durch das Amt nicht beantwortet werden. Somit  könnte sich die Gemeinde frühestens Ende August 2021 mit der Problematik befassen.  Aus unsere Sicht wird hier eine zielgerichtete Verzögerungs- und Verhinderungspolitik durch den Bürgermeister, den Fraktionen FÜR und BGR/Grüne  in Einklang mit dem Amt vorgenommen.  Ob der Projektentwickler dieses Verhalten dauerhaft akzeptiert, ist sehr fraglich. Sollte  die Gemeinde ihre Verpflichtungen zur Projektentwicklung weiterhin nicht erfüllen, besteht die Gefahr, dass unsere vertraglich festgelegten Bebauungswünsche (u.a. für altersgerechtes, betreutes, sozialverträgliches Wohnen) eine Illusion bleibt und der Projektentwickler seine eigenen profitorientierten, marktwirtschaftlichen Interessen verfolgt.

Unsere Nachfrage zur Problematik  Ausweisung eines Wanderweges als Fontaneweg (siehe auch OEA-Sitzung vom 05.05.2021) wurde auch diesmal nur unzureichend beantwortet. Dabei handelt es sich um einen Parallelweg zwischen Gartenstraße und Goethestraße der von der Karl-Liebknecht-Straße bis zur Strausberger Straße führt.

 

 

In der Tagesordnung zum Öffentlichen Teil der Sitzung war lediglich eine Beschlussvorlage ausgewiesen. Diese Beschlussvorlage betraf die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes  zum Windfeld 26.

Zu diesem Beschlussvorschlag hatte nur unsere Fraktion Fragen und Anmerkungen. Wir machten auf folgende Dinge aufmerksam:

  • Die Sachdarstellung in der Vorlage verschweigt die fast dreijährige Untätigkeit der Gemeinde in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 13 „Windeignungsgebiet Nr. 26, obgleich seitens der Fraktion DIE LINKE/Zukunft mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, keine Verzögerung zuzulassen.
  • Nach Ablauf der drei Jahre Veränderungssperre ist eine zweite Verlängerung um ein Jahr nur wegen besonderer Umstände zulässig. Als besondere Umstände gelten unter anderem ungewöhnliche Sachlagen im Planverfahren, die sich von dem allgemeinen Rahmen der üblichen städtebaulichen Planungstätigkeit wesentlich abhebt und ursächlich für eine zeitliche Verzögerung ist. Das ist aus unserer Sicht nicht gegeben, da die Gemeinde fast 3 Jahre bewusst den Planungsprozess verhindert und verzögert hat. 
  • Durch die Unterlassung der Realisierung des Beschlusses der GV Rehfelde, einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 13 mit den Windkraftbetreibern einzugehen, kann die Vorlage als Verhinderungsbeschluss und somit als rechtlich angreifbar angesehen werden.

Ohne weitere Diskussionen zu unseren Anmerkungen wurde dann über die Beschlussvorlage abgestimmt.  Die 4 Vertreter der Fraktionen FÜR und BGR/Grüne stimmten für und die beiden Vertreter der Fraktion Die LINKE/ZUKUNFT, aufgrund der o.g. Anmerkungen, gegen die Beschlussvorlage.

 

Fraktion Die LINKE / ZUKUNFT

 

Bild zur Meldung: Information zur Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses (OEA) am 02.06.2021