Zum Bau von Windrädern

11. 02. 2022

Nach der Veröffentlichung eines Artikels von Ulf Griege in der MOZ erhielten wir die Frage: „Kann das bedeuten, dass bei uns weitere Windräder gebaut werden könnten?“  Die Antwort ist eindeutig: „Im Prinzip ja, aber nur weil das gemäß Baugesetzbuch privilegierte Windenergienutzung ist und mit Genehmigung durch die zuständige Umweltbehörde!“

 

Bemerkungen:

Mit der Veränderungssperre zum Windfeld 26 bis zum Juni 2022 und der Verzögerung der Planungen der Gemeinde seit 2019 wird es so sein, dass einzelne bereits beantragte Windkraftanlagen gebaut werden können. Der Redaktion liegen keine konkreten Zahlen zu solchen Anträgen vor. Es dürften 3 Anträge oder mehr von mehreren investierenden Betrieben im Umweltamt vorliegen.

Fazit: Es wird im Windfeld 26 Werder/Zinndorf im Osten Zubauten von WKA geben. Damit wurde die Vereinbarung aus 2019, nicht mehr als 30 Anlagen zu installieren, verschenkt. Die Erweiterung auf vielleicht 40 Anlagen hat die gegenwertige Mehrheit von FÜR, BGR mit Unterstützung der AfD in der Gemeindevertretung zu verantworten.

 

Zur grundsätzlichen Lage:

Bis Oktober 2021 wurden im Regionalplan Oderland-Spree, Teilplan Wind insgesamt 33 Windeignungsgebiete ausgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte jedoch den Teilregionalplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree für unwirksam erklärt. Wie bereits bei vergleichbaren Urteilen waren dafür formelle Fehler ausschlaggebend. Tausende Einwände gegen neue Windränder könnten die Gerichte beschäftigen.

Große Nutzflächen werden dazu kommen, da jetzt von 1,6 % auf 2% der Gesamtfläche erweitert wird. Dazu gibt es eine Angleichung der Ausschlusskriterien, so dass nur noch die „harten Tabuzonen“ geschont werden.

In der 6. Sitzung der Planungsgemeinschaft, in der Bürgermeister Patrick Gumpricht für die SPD Ratsmitglied ist, werden am 13. Juni 2022 in Frankfurt (O) die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Erst dann greift ein Moratorium für zwei Jahre, in denen der neue Plan ausgearbeitet wird, der dann im Jahre 2024 zur Bürgerbeteiligung ausgelegt werden könnte. In der Zeit der Erarbeitung des Regionalplans sind Baugenehmigungen für Windräder im Einzelfall möglich.

Wolfgang Rump, Leiter der Planungsgemeinschaft, machte zugleich deutlich, dass der alte Plan, der zwischen 2011 und 2018 erarbeitet worden war, nicht einfach übertragen werden kann. Denn die Grundlagen ändern sich gerade. Dazu gehört der Gesetzentwurf zur Regelung von Mindestabständen von Windrädern zu Wohngebäuden. Berücksichtigt werden müsse auch die „Energiestrategie 2040“ und der neue Klimaplan Brandenburg. Über die energiepolitischen Vorgaben wird noch verhandelt. Weitere Unklarheiten bestehen durch die Überarbeitung der tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK-Richtlinie).  

 

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