Erneut zum Bau von Windkraftanlagen

20. 10. 2022

Nach der Veröffentlichung in der MOZ (siehe unten) erhielten wir folgende Frage: „Bedeutet die Veränderung der Regionalplanung auch mehr Windkraftanlagen im Bereich unserer Gemeinde?“

Unsere Antwort lautet: „Im Prinzip ja, aber die Anzahl hängt davon ab, wie die Gemeinde und das Amt mit den möglichen Investoren im Detail zusammenarbeiten und gemeinsam planen!“

 

Bemerkung

Natürlich ist alles spekulativ, da wir die neuen Planungen nicht kennen. Da der Bürgermeister von Rehfelde Ratsmitglied der Regionalplanung ist, wäre er der Erste, der uns informieren könnte.

Die Antworten im Sender vom 12.02.2022 (hier)und 05.05.2022 (hier) scheinen trotz neuer Absichten immer noch berechtigt zu sein. Die Gemeindevertretung behält die Planungshoheit, soweit und solange sie im Rahmen der gültigen Gesetze und Verordnungen handelt. Bedingung ist, dass sie handelt. Gegenwärtig sind nur Einzelgenehmigungen möglich, da die Gemeinde die B- Planung seit 2019 verhindert hat.

„Angebotsplanungen für Vorranggebiete für Windkraft“- würden sich auch an die weichen und harten Tabuvorgaben halten müssen. In Brandenburg wird geplant diese zu überarbeiten, so dass es einheitliche Kriterien für alle Planungsgemeinschaften gibt. Wie es aussieht, werden diese jedoch u. a. bei den Tierökologische Abstandskriterien aufgeweicht. Zu rechnen ist mit der Ausweitung der Flächen für Windenergieanlagen über das ausgewiesene Windeignungsgebiet hinaus. Der Abstand der WKA zur Wohnbebauung ist bislang zwar noch mit 1000 Metern festgelegt, die Möglichkeit einer Einkreisung unserer Dörfer wird aber wieder aktuell, so dass auch Flächen in Richtung Herzfelde und Hennickendorf, die bereits einmal vorgesehen waren, dazu kommen könnten. Laut Bundesgesetzgebung müssen in Brandburg bis 2024 mindestens 1,8 % der Fläche und später 2.2 % der Fläche des Landes für Windkraftanlagen bereitgestellt werden. Danach würde die Privilegierung laut Baugesetz entfallen.

Sonst kämen auch Einzelstandorte in Betracht, da WKA laut Baugesetz privilegiert wären und eigentlich überall errichtet werden dürften, so denn der Standort vom Umweltministerium nicht ausgeschlossen wird.

Spekulativ und populistisch: Theoretisch könnte sich die Zahl der 2019 angedachten 30 WKA auf nunmehr 50 bis 60 Anlagen erhöhen.

Das wäre eine Belastung der Bürger, die die jetzige Gemeindevertretung zu verantworten hätte.

Anderseits könnte die Gemeinde bei einer gezielten Zusammenarbeit viel Geld für Planungen sparen und in der Zukunft am erwirtschafteten Strom finanziell beteiligt sein. Dazu sind aber zeitnah entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

 

Hier der Artikel aus der MOZ:

Vorrang für Windräder

Regionalplan Ministerium will Ausbau im Land forcieren.

Potsdam. Damit künftig mehr Flächen für Windräder zur Verfügung stehen, stellt Brandenburg seine Regionalplanung um: Statt der bisherigen „Ausschlussplanung“, die Windkraftanlagen ausschließlich in Eignungsgebieten zuließ, sollen künftig mit einer „Angebotsplanung“ Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden, wie das Infrastrukturministerium mitteilte. In den Vorranggebieten habe die Windkraft Vorrang vor allen anderen Nutzungen wie etwa Straßenbau, hieß es aus dem Ministerium. Zudem könnten Windräder auch außerhalb dieser Gebiete gebaut werden. Die Regionalplanung werde Kommunen und Unternehmen einen stabileren und flexibleren Rahmen für ihre Planungs- und Investitionsentscheidungen bieten, sagte Minister Guido Beermann (CDU). dpa

 

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