Information zur Sitzung der Gemeindevertretung am 15.10.2024
Der Bürgermeister informierte u.a. über:
die nächsten Schritte zur Erarbeitung des Haushaltsplanes 2025 mit einer Klausurberatung am 22.10.2024 im Beisein je eines Vertreters jeder Fraktion sowie der Diskussion zum 1. Entwurf des HHP 2025 in einer gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Finanzausschuss am 04.11.2024.
Auswertung und Würdigung der abgeschlossenen Aktion „Stadtradeln“
Anfragen von Gemeindevertretern beinhalteten u.a.:
Klärung eines Fördermittelantrages der Rehfelder Heimatfreunde für 2024 – das Amt sagte eine Prüfung und Klärung zu
Unfallgefahren bezüglich der neuen Querrungshilfe in der Ernst-Thälmann-Straße durch die scharfkantigen Granitbegrenzungssteine
bezüglich der Anfrage zur Errichtung von weiteren 30-er Zonen im Rehfelder Straßengebiet wurde auf Beratungen im Ortsentwicklungsausschuss (OEA) verwiesen
Zur angekündigten Schulung von Gemeindevertretern und Sachkundigen Einwohnern konnte das Amt noch keinen konkreten Termin benennen
Das Amt informierte u.a. zu folgenden Fragen:
Die Inbetriebnahme des neuen Hortgebäudes findet Ende Oktober 2024 und die feierliche Eröffnung am 14.11.2024 statt. Zur Eröffnungsfeier wird noch gesondert informiert und eingeladen.
Informationen zur Situation im WSE
Anfragen von Einwohnern erfolgten u.a. zu folgenden Themen:
Schülertransportsituation an der Grundschule mit unzureichender Situation im Bereich der Bushaltestelle (kein Wartehaus zum Unterstellen, unzureichende Beaufsichtigung)
ungenügende Pflege und Ordnungszustände im Dorfangerbereich von Rehfelde-Dorf
Nachfrage und Anmahnung zur finanziellen Teilhabe der Gemeinde an bestehenden und zukünftigen Windkraftanlagen – Der Bürgermeister verwies hierzu auf Beratungen zum Haushalt 2025, das Amt äußerte sich nicht.
Anmerkung unserseits: Seit 2020 wird der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Windkraftbetreibern durch die Mehrheit der Gemeindevertreter, dem Bürgermeister und dem Amt verzögert und verhindert. In dem Vertrag sollten Rahmenbedingungen zu Begrenzung von Anzahl, Höhe, Abstände von Windkraftanlagen sowie finanzielle Teilhaben der Gemeinde festgeschrieben werden. Ein Fortschritt zur Sache ist auch in der neuen Legislaturperiode noch nicht in Sicht.
Einvernehmliche Beschlüsse wurden gefasst zu folgenden Themen:
Bestätigung des Jahresabschlusses 2023 und entsprechende Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2023
Bewilligung von Zuschüssen für den Betrieb des Familienzentrums in 2025 (14.000 EUR) (bei einer Stimmenenthaltung)
Freigabe eines Zuschusses für den KulTus e.V. für 2024 (5.000 EUR) (bei zwei Stimmenenthaltungen)
Anschaffung von 15 Sitzbänken im Umfang von 10.000 EUR im Siedlungsgebiet und Tourismusbereich
Aufstellung von 2 Sitzbänken mit der Aufschrift „Kein Platz für Rassismus“ (bei einer Stimmenenthaltung)
Errichtung eines neuen Sportlerheimes
Der Antrag der Fraktion FÜR beinhaltet die Errichtung eines neuen Sportlerheimes auf dem Gelände des Sportplatzes aufgrund der gewachsenen Anforderungen bei stetig steigenden Mitgliederzahlen.
Zu diesem Antrag gab es bereits im BA, OEA sowie HA und FA umfangreiche Diskussionen und Abänderungsvorschläge. In der Diskussion wurde erneut die Notwenigkeit für zusätzliche Räumlichkeiten für den Sportbetrieb bestätigt. Allerdings wurde die finanzielle Machbarkeit in Eigenverantwortung der Gemeinde in Frage gestellt. Grundsätzlich zu klären seien im Vorfeld eines verbindlichen Beschlusses auch die konkreten Rahmenbedingungen (Bedarf, Größe, Inhalte, Fördermöglichkeiten etc.).
Die einreichende Fraktion FÜR stimmte letztlich der Änderung ihres Beschlussantrages zu, in dem jetzt formuliert ist, dass die GV die Errichtung eines neuen Sportlerheimes befürwortet aber eben noch nicht beschließt. Damit sind die Möglichkeiten der notwendigen weiteren Abstimmungen und Klärungen gegeben.
Die geänderte Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 0 Enthaltungen angenommen.
Teil-Entbehrlichkeit von Grundstücken für den Neubau eines Amtsgebäudes
Zum Thema berichteten wir bereits ausführlich zur OEA-Sitzung vom 02.10.2024 und zur gemeinsamen Sitzung von HA und FA am 07.10.2024
Nachdem die Gemeindevertretung am 24.09.2024 mehrheitlich den Standort „Mühlenfließ“ für den Bau eines neuen Amtsgebäudes abgelehnt hatte (Antrag unserer Fraktion), soll jetzt der Standort Elsholzstraße 4-10 weiter betrachtet werden.
Der vorgelegte Beschlussantrag der Fraktion FÜR beinhaltet die Teil-Entbehrlichkeit von Grundstücken im Bereich der Elsholzstraße mit den kompletten Gebäudekomplexe der Amtsaußenstelle, des medizinischen Gebäudetraktes, die Gebäude vom Bürgerzentrum und Sportlerheim sowie den Parkplatz. In dem Beschluss ist explizit vorgesehen, dass der medizinische Versorgungskomplex in den neuen Amtsgebäudekomplex mit integriert werden soll. Eine solche Ausnahmeregelung ist für das Sportlerheim und das Bürgerzentrum nicht vorgesehen und vom Antragsteller auch nicht gewollt.
Der Beschlussantrag wurde seitens der Fraktionen GfR und MDG kritisiert, da aus dem Antrag nicht ersichtlich ist, wie zukünftig mit dem Bürgerzentrum und dem Sportlerheim umgegangen werden soll. Zudem ist unklar, ob mit den Betroffenen (Ärzte, Apotheke, Sportverein) im Vorfeld konkrete Abstimmungen erfolgt sind.
Ein Kompromissvorschlag unserer Fraktion vom 07.10.2024 für den Standort Elsholzstraße wurde seitens der Fraktion FÜR abgelehnt.
Durch unsere Fraktion wurde verdeutlicht, dass neben der Standortklärung zur medizinischen Versorgung, Sportlerheim und Bürgerzentrum vor allem die Festlegung von konkreten Konditionen für Verkauf, Verpachtung oder Übertragung von Grundstücken von Bedeutung sind.
Die Fraktion FÜR sah keinen Grund ihren Beschlussantrag abzuändern und somit wurde der Antrag zur Abstimmung gestellt.
Der Beschlussantrag wurde mit 4 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Anmerkung unserseits:
Aus unserer Sicht muss und sollte die Abstimmung noch nicht das Ende für den „Amtssitz Elsholzstraße“ sein. Wir empfehlen, dass kurzfristig ein neuer Vorschlag fraktionsübergreifend erarbeitet und gefunden wird.
Bebauungsprojekt „Mühlenfließ“
Zum weiteren Umgang mit der durch die Gemeinde eingeforderten „Gemeindebedarfsfläche“ verständigte sich die GV auf die Beibehaltung der bisherigen Zweckbestimmung als Verwaltung. Dabei soll Verwaltung im weiteren Sinn verstanden werden als Stätte für soziale und medizinische Versorgung, Veranstaltungsstätte, Gastronomie, Tourismus, Übernachtung.
Der Beschlussantrag wurde einstimmig bestätigt.
Carsten Kopprasch
Fraktion „Gemeinsam für Rehfelde“ (GfR)
Bild zur Meldung: Information zur Sitzung der Gemeindevertretung am 15.10.2024
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