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Zur Raserei auf Straßen

27. 09. 2022

Uns erreichte folgende Frage: „Werden in der STVO nicht die Geschwindigkeiten auf Straßen vorgeschrieben, die dann auch durchzusetzen wären?“

Unsere klare Antwort: „Im Prinzip ja, aber dafür ist die Polizei und in einigen Kommunen das Ordnungsamt zuständig!“

 

Bemerkung:

Noch bessere wäre es, wenn alle motorisierten Verkehrsteilnehmer aus eigener Überzeugung und Disziplin dem Gesetz gegenüber, diese Festlegungen einhalten würden.

Das ist nicht so, wird in einer Information des Amtes Märkische Schweiz an die Gemeindevertreter Rehfelde zur heutigen Sitzung darlegt.

Ausgehend von den folgenden Fakten sollten in der Sitzung eingreifende Festlegungen getroffen werden.

 

Beispiel Zinndorf:

Zinndorfer Straße, Höhe Feuerwehrgebäude - entsprechend einer Erfassung vom 22.07. bis 18.08.2022

„Die ermittelten Werte der Messung ergaben folgendes:

Die Durchschnittsgeschwindigkeit der eingehenden Fahrzeuge betrug 45,39 Km/h, die der ausfahrenden Fahrzeuge 47,39 Km/h.

Bei den Höchstgeschwindigkeiten wurden Richtung Lichtenow bis zu 116 Km/h aufgenommen. Bei den ausgehenden Fahrzeugen (Richtung Werder) sogar bis zu 129 Km/h.

Im Zeitraum vom 22.07.22 bis 18.08.22 wurden insgesamt 78.396 Fahrzeugbewegungen registriert (davon sind 38.887 eingehende und 39.509 ausgehende Fahrzeugbewegungen).

84,83 % der eingehenden Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von bis zu 50 Km/h eingehalten. 15,16 % sind zwischen 51 Km/h und dem Höchstwert von 116 Km/h gefahren.“

 

Zur weiteren Erläuterung:

V85 oder 85. Perzentil ist ein häufig verwendeter Indikator für das Verhalten der extremsten Fahrer. Es handelt sich um die Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrer beachtet wird oder die 15% der Fahrer, überschreiten.

Wenn V85 nahe dem Durchschnittswert liegt, zeigt dies an, dass die Geschwindigkeiten auf einer Straße ziemlich einheitlich sind. Wenn das Gegenteil festgestellt wird, bedeutet dies, dass ein Großteil der Fahrer mit Geschwindigkeiten, weit über dem Normwert, fährt.

Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich etwaiger Verkehrsberuhigungen obliegt dem Land Brandenburg als zuständigem Baulastträger der L 232 (Zinndorfer Straße).

Bekanntlich ist für die Kontrolle des fließenden Verkehrs die Polizei zuständig. Ahndungen können dahingehend nicht durch die örtliche Ordnungsbehörde (Amtsverwaltung) erfolgen.

Dennoch ist die Möglichkeit eröffnet, durch anonymisierte Messungen ein Bild der Lage darzustellen um ggf. bauseitige „Restriktionen“ zur Abmilderung zu schaffen.

 

Bild zur Meldung: Zur Raserei auf Straßen

Rotes Brett

 

 

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