Die Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag, vom 9. auf den 10. November 1938 verzeichnet eine neue tiefgreifende Etappe in der Politik des deutschen Faschismus zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung. Das Geschehen ging als „Pogromnacht“, „Novemberpogrom“, „Reichskristallnacht“ oder „Kristallnacht“ in die Geschichte ein.
Ihm vorausgegangen war die Verzweiflungstat des 17-jährigen Henschel Grynszpan, der wegen der Zwangsmaßnahmen der Nazis gegen seine Familie am 7. November 1938 in Paris den Legationssekretär der Deutschen Botschaft Ernst Eduard vom Rath erschoss. Für Hitler war das Ereignis willkommener Anlass, „Vergeltung“ an der jüdischen Bevölkerung zu fordern. Sein Reichsminister für Propaganda Joseph Goebbels leitete das Signal mit einer fanatischen Hetzrede weiter. SA- und NSDAP-Funktionäre begaben sich an die Telefone und Funkgeräte, um einen Pogrom gegen die in Deutschland lebenden Juden auszulösen. Innerhalb weniger Stunden brannten reichsweit 281 Synagogen. Über 7.000 Geschäfte und Warenhäuser jüdischer Besitzer wurden demoliert oder verwüstet. Die Polizei verhaftete ohne beweishaltigen Grund ca. 20.000 jüdische Bürger, vor allem wohlhabende und begüterte. Unter ihnen befand sich Hans Klopstock, der Vater des später auf dem Rittergut Garzau schuftenden jüdischen Zwangsarbeiters Werner Klopstock. Dr. Hans Klopstock, ein international durch mehrere Patente ausgewiesener Wissenschaftler, arbeitete zu dieser Zeit in den Kabelwerken Fürstenwalde. Am 10. November 1938 wurde er von SS-Männern verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt. Der schwer herzkranke 59-Jährige erlag unter den unmenschlichen Bedingungen am 12. Dezember 1938 seinen Leiden. Seine Bestattung auf dem Jüdischen Friedhof Fürstenwalde war nicht möglich, da dieser einschließlich der Friedhofshalle in der „Kristallnacht“ zerstört worden war. Seine letzte Ruhe fand Hans Klopstock daher auf dem Jüdischen Friedhof Weißensee in Berlin.
Was nach dem Pogrom folgte, waren Schikane bis hin zur Ausraubung der jüdischen Menschen und ihre Verdrängung aus dem deutschen Wirtschaftsleben. Noch am 12. November legte eine Verordnung fest, dass die Juden als Vergeltungsmaßnahme eine Milliarde RM an das Deutsche Reich zu zahlen hätten. Das hieß, dass jeder Vermögenspflichtige 20 Prozent seines Vermögens in vier Raten an den Staat zu entrichten hatte. Zuständig waren die Finanzämter. War es den Betroffenen nicht möglich, das Geld aufzubringen, mussten sie ihre Schmuck- und Kunstgegenstände, Wertpapiere oder sogar Grundstücke verkaufen und das oft unter Wert. Eine „Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben“ verpflichtete die Inhaber der kleinen und mittleren Geschäfte darüber hinaus, die Kosten für Aufräumungs- und Instandsetzungsarbeiten zu tragen. Versicherungsansprüche wurden zugunsten des Reiches beschlagnahmt. Weitere Verordnungen legten fest, dass Juden jeglicher Betrieb von Einzelhandelsgeschäften und anderen Geschäften ab dem 1. Januar 1939 zu untersagen war. Damit wurde einem großen Teil der jüdischen Familien die Existenzgrundlage geraubt. Wer die Möglichkeit hatte, floh aus Deutschland. Die Mehrzahl aber war den weiteren Verfolgungen schutzlos ausgeliefert. Am Ende stand die Ermordung von 6 Mio. europäischer Juden.
Dr. Erika Schwarz
Abb.: Kopie des Totenscheins für Dr. Hans Klopstock
Bild zur Meldung: Die Pogromnacht vor 87 Jahren