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Information zur Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses (OEA) am 05.11.2025

06.​11.​2025

Zu Informationen des Amtes gab es eine schriftliche Vorlage, in der auf vorangegangene Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses und Bürgeranfragen eingegangen wurde. Unter anderem wurden auf folgende Fragen eingegangen:

Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (30-er-Zonenund Fußgängerüberwege) gemäß Beschlusslage der Gemeinde

  • Für die Errichtung einer 30-er Zone in Rehfelde-Dorf wurde ein Geräuschgutachten durch das Straßenverkehrsamt in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage des Gutachtens soll ein Bescheid erlassen werden. 

  • Bei allen anderen Anträgen für 30-Zonen und Fußgängerüberwegen gibt es seitens des Straßenverkehrsamtes bisher ablehnende Aussagen. Hier müssten erst die Gefahrensituationen deutlich über gutachterliche Aussagen eines Verkehrsplaners belegt werden. Aus Sicht des Amtes könnten finanzielle Mittel für den Einsatz eines Verkehrsplaner für  2026 zur Verfügung gestellt werden-

Bauvorhaben Zinndorf-Dorfmitte (Standort ehemaliges Kulturhaus)

  • Es liegt ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid des Landkreises für die Errichtung von 4 Mehrfamilien- Doppelhaushälften vor. 

  • Zu dem Bauantrag wurde durch das Amt eine positive Stellungnahme abgegeben. 

  • Der OEA kritisierte, dass die Gemeinde durch das Amt über das Bauvorhaben nicht informiert und beteiligt wurde, da man der Auffassung ist, dass bei ortsprägenden Flächen und Gebäuden die Gemeinde zu beteiligen ist. 

     

Anfragen von Einwohnern

Herr Emmerich  erinnerte daran, dass am 16.11.2025 Volkstrauertag ist und fragte an, ob  die Gemeinde die bisherige Tradition der Ehrung von Opfern von Kriegen und Gewaltherrschaft auch in diesem Jahr auf dem Friedhof in Rehfelde vorgenommen wird. Die Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. 

Anmerkung unserseits: Die Tradition soll und wird beibehalten. Es wird ein Aufruf zum stillen Gedenken am 16.11.2025 um 10:00 Uhr auf dem Friedhof Rehfelde  organisiert und stattfinden. 

 

Beschlussvorlage 91/20225 - Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hortgebäudes

Die Beschlussvorlage sieht vor, dass in Zusammenarbeit mit der Rehfelder Energiegenossenschaft eine Photovoltaikanlage auf dem Hortdach errichtet werden soll. Geplant ist die Errichtung durch die Energiegenossenschaft und die Verpachtung der Anlage an die Gemeinde, die dann selbst Betreiber und Nutzer des Stroms wird.  Für diese Variante soll die Verwaltung  entsprechende Verträge vorbereiten und der Gemeinde zur Beschlussfassung vorlegen. Die in disem Kontext veränderte Vorlage wurde durch den OEA mehrheitlich befürwortet (5 Dafür, O Dagegen, 1 Enthaltung). 

 

Stellungnahme zur Beschlussvorlage 93/2025 – Projekt Mühlenfließ

Bei der Beschlussvorlage geht es um die Aufhebung des erst im September 2025 vorgenommenen Beschlusses 64/2025. Begründet wurde dies damit, dass durch den Beschluss das das durch die Gemeinde beabsichtigte Vorkaufsrecht  für eine Teilfläche entfallen würde. 

Seitens der Fraktion MDG wurden Änderungen zur Beschlussvorlage vorgeschlagen, die neben der Aufhebung des Beschlusses 64/2025 zugleich eine Nutzungsausweisung für die betreffende Fläche von 10.000m² für Öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen vorsieht.

Unsere Fraktion erklärte in der Sitzung u.a.:

  • Mit der Aufhebung des Beschlusses 64/2025 wird erneut eine mehrmonatige Verzögerung des Planungsprozesses, der sich bereits seit 2021 hinzieht,  anscheinend bewusst in Kauf genommen. Wenn die Gemeinde wirklich noch gewillt ist, beim Projekt Mühlenfließ neues Wohnen, altersgerechtes und betreutes Wohnen, stilles Gewerbe und soziale Dienstleistungen zu entwickeln, dann sollte der Planungsprozess nicht weiter mit der Aufhebung des Beschlusses 64/2025 blockiert werden. 

  • Sowohl mit dem Beschluss  64/2025 als auch in der Sachdarstellung zum vorliegenden Aufhebungsbeschluss wird detailliert dargestellt, dass eine Ausweisung als Gemeindebedarfsfläche nicht funktioniert, da keine konkrete Zweckbestimmung und Flächeneingrenzung von der Gemeinde gegenwärtig angegeben werden kann.

  • Wiederholende, allgemeine und unkonkrete Vorschläge für einen Verwaltungsstandort und Sozialgebäude bringen dabei keinen nennenswerten Fortschritt. Eine Argumentation, dass ein neuer Verwaltungsstandort benötigt wird, da man ja eventuell aus dem Amt austreten möchte, ist aus unserer Sicht rechtlich und sachlich weder plausibel noch haltbar. Es müsste also eine klare Konkretisierung der Nutzungsabsicht und eine Eingrenzung des dafür  benötigten Flächenbedarfs erfolgen. 

  • In der Sachdarstellung zum Beschluss weist das Amt darauf hin, dass über eine Vorkaufsrechtssatzung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes über den Kauf von Flächen für Gemeindezwecke entschieden werden kann. 

  • Aus unserer Sicht ist der Projektträger durchaus bereit der Gemeinde im Rahmen des ausgewiesenen Mischgebietes ein zeitlich begrenztes Vorkaufsrecht nach Abschluss des Planverfahrens einzuräumen. Dies könnte man doch durch eine rechtlich verbindliche, zweiseitige Absichtserklärung verankern. 

 

Nach unseren Ausführungen erklärte das Amt, dass am Sitzungstag ein anwaltliches Schreiben beim Amt einging, wo es um die Einräumung und vertragliche Vereinbarung eines Vorkaufsrechts für die Gemeinde zur betreffenden Fläche geht. Da hier jedoch vertragsrechtliche Fragen betroffen sind, kann darüber nur in der Nichtöffentlichkeit informiert und diskutiert werden. 

Mit einstimmigen Beschluss wurde daraufhin die Beratung unterbrochen und in der Nichtöffentlichkeit fortgesetzt. 

 

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit wurde der Antrag gestellt, die Beschlussvorlage 93/2025 zu vertagen. Das Amt sichert eine gesamtheitliche Neuprüfung des Vorganges zu. 

Der Beschluss zur Vertagung wurde einstimmig getroffen 

 

Bericht der AG „Erneuerbare Energien“

Der Bericht wurde vom Leiter der AG, Herrn Kopprasch gegeben. Es wurde auf das schriftlich vorliegende Protokoll der AG-Sitzung vom 23.10.2025 verwiesen. Besonders hervorgehoben wurden folgende Aspekte: 

  • Erstmalig fand eine sach- und ergebnisorientierte Abstimmung und Verständigung mit der Amtsverwaltung statt. 

  • Die grundlegenden Bearbeitungsergebnisse der AG sind bisher:

  • Tischvorlage vom 28.04.2025 für die OEA-Sitzung am 07.05.2025 zu Windfeld und Photovoltaikanalgen 

  • Stellungnahme zum Solarpark vom 27.05.2025

  • Stellungnahme zum Teilregionalplan vom 11.08.2025

  • Vorschlag Kompensationsmaßnahmen Solarpark vom 01.08.2025

  • Zu den beiden Stellungnahmen der AG für den Regionalplan und zum Solarpark Rehfelde liegen bisher noch keine Rückmeldungen vor (laufender Beteiligungs- und Veröffentlichungsprozess)

  • Verständigung zu Detailfragen und Anforderungskriterien zum Windfeld 26 

  • Besondere Forderung der AG ist die Herstellung vertraglicher Vereinbarungen für die finanzielle Teilhabe der Gemeinde für Alt- und Neuanlagen im Windfeld und für Neuanlagen bei Photovoltaikprojekten.  

  • Die AG und das Amt sind sich einig, dass die Bevölkerung über die weiteren Planungen zum Windfeld  und Solarpark Rehfelde stets aktuell zu informieren ist. Neben den gesetzlich festgelegten Beteiligungsformen sollen vor allem spezifische Informationsveranstaltungen vorgenommen werden. 

  • Grundsatzbeschluss 70/2023 zur Problematik SolarenergieAn dem Beschluss soll generell festgehalten werden. Jedoch sollten vor allem zur Thematik von Freiflächenphotovoltaikanlagen Klarstellungen und Präzisierungen in Form einer Beschlussergänzung bzw. eines Kriteriengerüstes vorgenommen werden. Hierzu wird soll auch die Öffentlichkeit über eine gesonderte Informationsveranstaltung einbezogen werden. 

  • Zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen wurde vom Amt der Vorschlag unterbreitet, einen generellen Maßnahmenpool für Rehfelde zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen zu erstellen. Dieser Vorschlag wird durch die AG ausdrücklich befürwortet. Die Erstellung dieses Maßnahmenpools soll in 2026 umgesetzt werden. 

Die Berichterstattung  der AG wurde zur Kenntnis genommen. Das Protokoll der AG-Sitzung vom 23.10.2025 soll in der mit dem Amt abgestimmten Änderungsform öffentlich zugänglich gemacht werden. 

 

Frühjahrsputz 2026

Der OEA verständigte sich auf folgende Eckdaten:

  • Termin 11.04.2026 ab 9:00 Uhr 

  • Projektanträge: Einreichung bis zum 20.01.2026 an die Amtsverwaltung

  • Beratung und Festlegungen zur Umsetzung: OEA-Sitzung Februar 2026.

 

Carsten Kopprasch 

Fraktion „Gemeinsam für Rehfelde“ (GfR)

 

Bild zur Meldung: Information zur Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses (OEA) am 05.11.2025

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