Die 1. Sitzung in 2026 wurde durch Herrn Kopprasch (Fraktion GfR) als neuen Vorsitzenden des FA geleitet, nachdem Herr Reiner Donath diese Funktion aus gesundheitlichen Gründen Ende 2025 abgab.
Der Vorsitzende des FA Informierte über relevante Ergebnisse der Gremienberatungen der letzten 2 Monate. Dies betraf vor allem die Sitzungen des HA am 09.12.2025 und eine gesonderte Beratung der Fraktionsvorsitzenden am 08.01.2026 zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Amt, vor allem bezüglich der Verbesserung der Informations- und Kommunikationsprozesse.
Zudem wurde über die Information des Bürgermeisters in der GV am 27.01.2026 zum Abschluss des Prüfungsverfahrens zu einem möglichen Austritt aus dem Amt berichtet. Ein Amtsaustritt wird gegenwärtig nicht weiter verfolgt.
Über einen konzeptionellen Vorschlag des Ortsbeirates Zinndorf vom 05.02.206 zur Nachnutzung der ehemaligen Kita Zinndorf für gemeindliche und ehrenamtliche Zwecke müssen sich die Gremien in den nächsten Sitzungen verständigen. Hierzu ist für den 19.02.2026 auch eine vor-Ort-Besichtigung der Einrichtung angesetzt.
Informationsvorlage 103/2025 - Gewinnausschüttung 2024
Gemäß der Stimmenanteile der Gemeinde erfolgte durch die KEG mbH aus den übertragenen E.DIS Aktien eine Gewinnausschüttung an die Gemeinde in Höhe einer Nettodividende von 51.042,88 EUR.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorlage 1/2026 – Jahresabschluss 2024
Vorgelegt wurden der Jahresabschluss 2024 und ein dazugehöriger Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2025.
Durch den Vorsitzenden wurde dargestellt, dass die Jahresabschlusszahlen bereits bei dem Beschluss des Haushaltsplanes 2026 vorlagen und somit bekannt waren.
Die Abschlusszahlen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024 sind im Vergleich zu den Planansatz 2024 als positiv zu bewerten, da die im Planansatz ausgewiesenen Negativbilanzen wesentlich unterschritten wurden (Ergebnishaushalt: Planansatz – 3.070.582; Ergebnis – 497.045 und Finanzhaushalt: Planansatz -8.268.405 Ergebnis + 589.010). Allerdings ist dabei zu relativieren, dass wesentliche Ausgaben zu Investitionsmaßnahmen (Hortneubau) erst in 2025 kassenwirksam werden und zusätzliche Einnahmen durch Kreditaufnahmen entstanden sind.
Nachfragen wurden zu den kritischen Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes (u.a Nichtvorlage von Bauabnahmeprotokollen, Fragen zur Zusammenarbeit mit der Vergabeprüfstelle in Müncheberg) gestellt. Hierzu hat das Amt plausibel mündliche Erläuterungen abgegeben, die auch noch schriftlich formuliert und als zusätzliche Anlage für die nächste GV-Sitzung nachgereicht werden.
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig befürwortet.
Schlussvorlage 2/2026 – Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2024
Die Vorlage ist im Zusammenhang mit der o.g. Vorlage 1/2026 zu betrachten.
Die Vorlage wurde mehrheitlich (5 Dafür, 0 Dagegen, 1 Enthaltung) befürwortet.
Konkretisierung der Arbeitsschwerpunkte des FA für 2026
Durch den Vorsitzenden wurde vorgeschlagen, dass sich der FA im 1. Halbjahr 2026 auf die grundsätzlichen Fragestellungen zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2027 konzentrieren sollte. Hierzu zählen vor allem die Behandlungen folgender Themen:
Hebesätze und Steuern (3/20260
Einsparpotentiale bei freiwilligen Aufgaben und freiwilligen Pflichtaufgaben (3/2026)
Liegenschaft ehemalige Kita Zinndorf (3/2026)
Externe Reinigungsleistungen kommunaler Einrichtungen (4/2026)
Essenversorgung Grundschule/Hort/Kita (4/2026)
Gebührensatzungen (Friedhöfe, Stellplätze, Nutzung öffentliche Einrichtungen) (5/2026)
Konzeptentwicklung für Umgang mit dem Sondervermögen (siehe auch folgender Beratungspunkt) (4-6/2026)
Prioritätensetzungen für Haushalt 2027 siehe auch folgender Beratungspunkt) (6/2026)
Die o.g. Schwerpunktsetzungen wurden vom FA befürwortet.
Inhalte und Terminsetzungen für Erarbeitung des Haushaltsplanes (HHP) 2027
Es wurde auf das Schreiben des Amtes vom 11.02.2026 verwiesen, indem über die Terminstellungen innerhalb des Amtes zur Vorbereitung der Finanzhaushalte 2027 informiert wird. Zugleich wurde hingewiesen, dass Beschlüsse für die Ortsteilbudgets bis Ende 5/2026 vorliegen müssen, was bedeutet das die Ortsteile bis Ende April ihre Anträge gestellt haben müssen.
Durch den Vorsitzenden wurde über die Terminsetzungen der Objektbegehungen 2026 informiert, die am 23.03., 25.03. und 30.03.2026 stattfinden.
Im Ergebnis der Diskussion wurde durch den FA vorgeschlagen, die Auswertung der Objektbegehungen zu einem wesentlichen Element der Haushaltsplanung einzusetzen. Dazu sollte im Ergebnis der Objektbegehungen eine Prioritätenliste erstellt, innerhalb der Fraktionen und Gremien abgestimmt und dann dem Amt zur Berücksichtigung übergeben werden.
Wie und Wer federführend den Entwurf einer Prioritätenliste erarbeitet, könnte im HA am 24.02.2026 entschieden werden.
Für den Zeitplan der Abstimmungen zum Haushalt 2027 wurden durch den FA folgende Vorschläge unterbreitet:
Objektbegehungen 3/2026
Erstellung und Abstimmung Prioritätenliste in Fraktionen und Gremien (4/2026)
Übergabe Prioritätenliste ans Amt (Mitte 5/2026)
Vorlage Diskussionspapier des Amtes zu haushaltsrelevante „Knackpunkte“ (Ende 5/2026)
Beratung und Positionierung zum Diskussionspapier des Amtes (6/2026)
Vorlage 1. Entwurf HHP durch Amt (9/2026)
Beratung des 1. Entwurfs in Fraktionen und im FA mit Stellungnahmen und Übergabe ans Amt (bis Mitte 10/2026)
Vorlage 2. Entwurf durch Amt ( Ende 10/2026)
Endberatung 2. Entwurf in gemeinsamer Sitzung HA und FA (Ende 10/2026 bzw. Anfang 11/2026)
Beschlussfassung HHP in GV (11/2026)
Aufgabenfelder Gemeindearbeiter
Durch das Amt wurden schriftliche Aufstellungen zur Personalstruktur, zu Aufgabeninhalte, zum Bestand von Gebäuden, Abstell- und Lagerflächen sowie zur Technikausstattung übergeben, die als Diskussionsgrundlage dienten.
Durch den FA wurde die gute Arbeit der Gemeindearbeiter in den letzten Jahren hervorgehoben, was sich in letzter Zeit insbesondere beim Winterdienst zeigte.
Der Gemeindearbeiterpool (gegenwärtig 3 ½ Vollzeitstellen) sollte auch weiterhin erhalten und ggf. gestärkt werden.
Bezüglich der inhaltlichen Arbeiten wurden folgende Überlegungen zur Diskussion gestellt:
Übernahme Grünflächenpflege von bisherigen externen Dienstleister (nicht aber Friedhöfe)
Weiterführung aber konkretere Definierung Winterdienstleistungen
Reduzierung Grünflächenpflege bei definierten Wildblumenwiesen
Effektivierung der Arbeitsprozesse durch ergänzende Technik (z.B. größerer Schieber bei Winterdienst)
Prüfung, inwieweit auch die Hausmeister von Grundschule, Kita und Hort für andere gemeindliche Aufgaben eingesetzt werden können.
Sondervermögen der Bundesregierung
Das Amt informierte alle Gemeindevertreter darüber, dass aus dem Investitionssonderprogramm der Bundesregierung die Gemeinde Rehfelde mit ca. 2,2 Mio EUR bedacht wurde. Die Mittel können ohne Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren beantragt werden. Bis Ende 2026 müssen Maßnahmen benannt werden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Die Hälfte der Mittel soll bis 2029 verausgabt sein. Bereits aus Bundemittel geförderte Projekt können nicht aus dem Sondervermögen mitfinanziert werden.
Durch das Amt wurde zusätzlich darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung des Programms seitens der Landesregierung gegenwärtig eine Durchführungsverordnung erarbeitet wird, die rechtliche, finanzielle und verwaltungstechnische Regelungen vorgibt.
Aus Sicht des FA kommen von den 9 zentral vorgegebenen Förderbereichen für Rehfelde vor allem die Bereiche Bildungsinfrastruktur, Energie und Wärmeinfrastruktur sowie Verkehrsinfrastruktur in Frage. Der FA schlägt vor, dass sich die Gremien der Gemeinde bis spätestens 6/2026 zu konkreten Projekten und Maßnahmen verständigen. Im 2. Halbjahr 2026 sollten dann dazu Grobkonzepte erarbeitet werden, die die Grundlage für die Ausschreibung von Planungsunterlagen werden könnten.
Carsten Kopprasch
Fraktion „Gemeinsam für Rehfelde“ (GfR)
Bild zur Meldung: Information zur Sitzung des Finanzausschusses (FA) am 12.02.2026