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Kommentar zur vorübergehenden Unterbringung der Bibliothek

07. 02. 2020

Nach Lexikon ist ein Kommentar die Gesamtheit der Anmerkungen zu Gesetzestexten, hier zur vorliegenden Beschlussvorlage 125/ 2019, die am 29.10.2019 an die Ausschüsse verwiesen wurde. Jetzt ist diese im Februar/März zur Beratung in den Ausschüssen, mit dem Ziel einer Beschlussfassung in der Gemeindevertretersitzung am 24.03.2020, auf der Tagesordnung. (hier zum Beschluss)

Der Beschlussvorschlag lautet: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rehfelde beschließt, die bisher von der Gemeindebibliothek genutzten Räume zum Schuljahresbeginn 2020/2021 wieder als Klassenräume zur schulischen Nutzung einzurichten. Die Gemeindebibliothek wird ab diesem Zeitpunkt vorübergehend im noch herzurichtenden WAT-Raum der Grundschule untergebracht.“

Richtigerweise wird anerkannt, dass die gesetzlichen Grenzwerte der Klassenstärken bereits jetzt erreicht sind und bei Zuzug von Schülern diese gesetzlichen Werte überschritten werden.

  • Deshalb wird im Vorliegenden Konzept zur Schulentwicklung von der Erweiterung der Räume für die Grundschule und den Hort ausgegangen, eine weiterführende Schule, die angestrebt wird, müsste an anderem Standort entstehen

Es ist bereits erkennbar, dass künftig weiterer Raumbedarf für den Schulbetrieb entsteht. Dieser kann angeblich nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geplanten „Funktionsgebäudes Hort“ durch die schulische Nutzung der jetzigen Horträume (Haus 1) gedeckt werden.

  • Das ist stark anzuzweifeln, da bei 5 Flexklassen bereits 10 Räume im Haus 1 und bei einer 3 zügigen Schule bereits 12 Klassenräume plus Fachkabinette im Haus 2 benötigt werden
  • Angenommen die Flex wird abgeschafft und es wird 4 Zügigkeit hergestellt, werden insgesamt 24 Klassenräume, 8 Fachkabinette und Nebengelasse benötigt

Richtigerweise wird anerkannt, dass das Vorhalten und Betreiben einer Bibliothek eine originäre Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Eine Bibliothek soll und ist auch ein Zentrum der Kommunikation, in dem sich Menschen jeglichen Alters begegnen und austauschen können.

  • Die Gemeindebibliothek ist neben Kitas, Hort und Grundschule sowie Heimatstube eine wichtige Bildungseinrichtung in der Gemeinde Rehfelde.
  • Diese Bibliothek wurde als Schul- und Gemeindebibliothek errichtet und sollte auch als solche erhalten bleiben.

Es ist bereits erkennbar, dass die Einrichtung der beiden Klassenräume für das kommende Schuljahr keine vorübergehende Lösung ist.

  • Die „Verlagerung“ der Bibliothek auch vorübergehend in einen anderen Klassenraum (WAT) ist keine Lösung, da dieser auch für den Unterricht benötigt wird.
  • Der Qualitätsverlust in der Bibliothek wäre vergleichbar mit dem Kellerdasein vor dem Umzug im Jahre 2012
  • Die Fertigstellung des Hortgebäudes wird aus heutiger Sicht frühestens im Jahre 2022, realistischer 2023 greifen und bis dahin wird der Klassenraumbedarf weiter ansteigen.
  • Der unmittelbare Rückzug in die bisherigen Räumlichkeiten widerspricht der gegenwärtigen Beschlusslage, da die Bibliothek in das Hortgebäude integriert werden soll.
  • Wer sich den Umzug einer Bibliothek vorstellen kann, der wird nicht für ein mehrmaliges Umziehen einstehen wollen. Außerdem sagt man.

Eine Alternative zur vorübergehenden Unterbringung der Gemeindebibliothek in die WAT Räumlichkeit könnte auch über eine vorübergehende Unterbringung in Modulbauweise (Bürocontainer) sein.  

  • Die Verwaltung sollte zuerst prüfen inwieweit eine Doppelnutzung der beschlossenen Container für den Hort auch für den Schulunterricht vorgehalten werden kann.
  • Damit könnte die Bibliothek in den jetzigen Räumlichkeiten bis zum Umzug in das Hortgebäude verbleiben und es würden zeitnah weniger Kosten anfallen.
  • Gleichzeitig könnte die Bauverwaltung die Möglichkeit der Unterbringung in Containern prüfen, obwohl das zusätzliche Kosten verursacht und im Hinblick auf die Zwischenlösung Hort (Modulbauweise) wenig Fläche zur Verfügung stehen würde.

Nicht anzuerkennen ist, dass die Höhe der für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen entstehenden voraussichtlichen Kosten erst ermittelt werden müssen

  • Bei einem bestätigten Haushalt 2020 dürften keine weiteren unnötigen Kosten verursacht werde.
  • Wenn die Gemeindevertretung am 11.02.2020 über den Auftrag zur Errichtung einer Containeranlage zur vorübergehenden Erweiterung der Betreuungsplätze im Hort Rehfelde entscheiden soll, dann müssten alle mit der Containeranlage im Zusammenhang stehenden Fragen umfassend geklärt worden sein. Die im Raum stehenden grundsätzlichen Fragen lassen das bezweifeln.
  • Gleichzeit ist das Zeitfenster von Beschlussfassung im März bis zum Schulbeginn sehr kurz bemessen

Zusammenfassung:

Die Bibliothek bleib bis zum Umzug in das dann erbaute Multifunktionsgebäude des Hortes in den bisherigen Räumlichkeiten. Der WAT - Raum wird saniert und zum Unterricht ab 2020 zur Verfügung gestellt.

Für die nächsten 5 Jahre ist ein Raumbelegungsplan nach Schuljahren entsprechend der überschaubaren Entwicklung der Schülerzahlen und der damit verbundenen Anzahl der Klassenräume auszuarbeiten

Dem entsprechend wird die Errichtung der erforderlichen Räume im Hortgebäude und den Häusern eingeplant. Bei Erfordernis ist weiter mit Containern zu überbrücken.

Gemeinsam sollten wir keine Schildbürger von Rehfelde werden und kostenverursachende Raumumnutzungen durchführen.

Oder wie man hörte – Licht in Säcken in ein Haus ohne Fenster tragen.

 

Bild zur Meldung: Kommentar zur vorübergehenden Unterbringung der Bibliothek

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