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Geschichte Windfeld

01. 03. 2020

Kurze Geschichte des Windkraftanlagenbaus im „Windfeld 26“

(Stand 12.04.2015)

 

A. Akzeptanz: 1993 - 1999

Nicht allzu lange nach der „Wende“ von 1992 entdeckte die deutsche Windenergie-wirtschaft Brandenburgs Flächen als potentielles Geschäftsfeld für sich; und  Finanz-investoren wie Windanlagenbauer starteten einen bis heute anhaltenden Boom im Anlagenbau. Dabei gab es eine rasante technische Begleitentwicklung, die es er-laubte, die Windkraftanlagen immer höher zu planen und immer größere Mengen an Energie per Anlage zu erzeugen.

Zwangsläufig brachte die Entwicklung so genannter Windparks oder Windfarmen in Brandenburg so wie anderswo Befürworter und Gegner auf den Plan. In den ersten Jahren nach der Wende waren allerdings die positiven Reaktionen auf die neuen Entwicklungen jedenfalls in Ostbrandenburg noch sehr stark, -- wie man etwa aus den Diskussionen und Beschlüssen der Gemeindevertretung von Zinndorf ab 1994 ersehen kann, die sogar  dem Bauantrag  eines Privatmanns zur Errichtung einer WKA auf seiner Flur damals einstimmig zustimmte und sich auch noch bis 5 Jahre danach, ähnlich wie die GV von Werder, durchgehend positiv zu den Planungen verhielt.

Bund, Land und Kreise sahen den Aufbau der Windkraftwirtschaft ohnehin positiv als wirtschaftliches und gleichzeitig ökologisches Entwicklungsprogramm und förderten nach Kräften. Für Ostbrandenburg schlug sich dies unter anderem nieder im „Wind-krafterlass“ des Umweltministeriums Brandenburg von 1996 und im  Landes-„Regio-nalplan“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (seit 1994), der in Bezug auf „Windfeld 26“ Werder-Zinndorf bis heute fortgeschrieben wird.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Abhängigkeit der Energiewirt-schaft von der Kohleverstromung entscheidend verringern soll, brachte für den Bau von Windkraftanlagen ab 2000 dann zusätzliche Motivation durch den Anreiz beson-derer garantierter Vergütungssätze für „Windstrom“.

Selbst wenn die anfängliche Zustimmung in Zinndorf wie in Werder unter dem Ein-druck entstehen konnte, dass man damit eventuell eine zur gleichen Zeit geplante Mülldeponie in der Gemarkung Zinndorf verhindern könne (der damalige Amtsdirek-tor bestätigt die Gleichzeitigkeit der Planungen, aber bestreitet den Zusammenhang), so hielt die Zustimmung in Zinndorf doch noch fast 1 ganzes Jahr bis März 1999 an, -- auch nachdem die Mülldeponie längst schon ad acta gelegt worden war (Stich-wort: „preussische“ Verlässlichkeit auf das Wort der GV Zinndorf).

Auch in Werder beschloss die GV noch im Dezember 1998 die Aufstellung eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ für einen Windpark mit 15 WKA und entspre-chenden Zuwegungen, wenngleich man vorsichtigerweise gleichzeitig auch beim Ministerium anfragen wollte, wie sich die WKA auf den Wildbestand und damit die Jagd auswirken würde. Noch im  September 1999  billigten dann die Gemeindever-treter in Werder den von einem Planungsbüro entworfenen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ (VBP) für 15 WKA eines Investors, wenn auch erst nach heftigen Diskussionen.

 

B. Ablehnung

Einen Monat später, Ende Oktober 1999, gingen die Gemeindevertretungen von Werder und Zinndorf  jedoch auf Distanz, - vor allem aufgrund der Informationsarbeit der von Dr. Oehler geführten Bürgerinitiative „BürgerAktion“  in Werder. Wenn auch vieles in dieser neuen Bewegung auf Mutmaßungen, Unterstellungen und schlichten Behauptungen beruhte, so machte sich doch das der Initiative zu Grunde liegende Gefühl allgemein breit, überrumpelt werden zu sollen durch die Interessen von Investoren und Anlagenbauern einerseits und zu wenig Aufklärung und Beteiligung seitens der “Ämter“ andererseits. Diese, so der Tenor der Planungsgegner, erklärten Dinge für rechtens und abgestimmt und unwiderruflich, die mit den betroffenen Bürgern nie (oder nur in unverbindlichen Meinungsäußerungen) diskutiert und abgestimmt worden, geschweige denn in all ihrer Tragweite dargestellt worden seien.

Die „BürgerAktion“ machte geltend, dass die Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Werder unter unnötigem Zeitdruck und mit lückenhaften Unter-lagen und Kartenmaterial erfolgt war; dass die Belange der Einwohner  vom Projekt-büro unzureichend berücksichtigt worden seien, über akustische Belastung und optische Wirkung kaum etwas Fundiertes zu lesen sei, und im übrigen die Wirtschaft-lichkeit der Anlagen durch die zunehmende Privatisierung der Energiewirtschaft  längst nicht so unumstößlich bewiesen sei, wie sie dargestellt werde. Die GV ver-ständigte sich darauf, überflüssigen Zeitdruck aus der Angelegenheit heraus zu nehmen, weitere Gutachten einzuholen und das Umweltministerium um seine Beur-teilung der Entwicklung von Windparks anzugehen. Da zwischenzeitlich auch der Hauptausschuss des Amtes empfohlen hatte, die Zustimmung zum vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan zurück zu nehmen, hob die GV Werder den Zustimmungsbe-schluss vom Vormonat auf.

Nichtsdestoweniger werden die ersten 9 WKA auf der Gemarkung Zinndorf  2001-2002 nach Plan gebaut. Alte und neue Investoren drängen weiter, und es ist noch 2004 sehr ernsthaft die Rede von insgesamt 55 WKA im Windfeld 26.

 

C. Kontrollversuche

Große Ernüchterung tritt 2000 mit der Entdeckung ein, dass der von der „Regionalen Planungsgemeinschaft “ als Landesorgan ausgearbeitete, verbindlich beschlossene und seitdem fortgeschriebene „Teilregionalplan Windenergienutzung“ sowohl den Gemeinden als auch dem Amt Vorgaben macht, die vorrangig vor den kommunalen Flächennutzungsplänen stehen. Die Hoffnung auf eigene gemeindliche Kontrollmög-lichkeit über die Planungen durch Flächennutzungspläne ist damit dahin.

Der entscheidende Umschwung bei den Versuchen, die Kontrolle durch die Gemein-den zu behalten, ereignet sich dann nach dieser Erkenntnis im Oktober 2003, un-mittelbar vor der Eingemeindung der beiden Gemeinden Zinndorf und Werder nach Rehfelde: Die GV beider Gemeinden beschließen, den Widerstand gegen WKA-Planungen in der neuen Gemeindestruktur nun umzuwandeln in den Versuch zur Kontrolle und Steuerung der Planungen durch die Aufstellung einer kommunalen Bauleitplanung, auf die sie als Einzelgemeinden bisher in diesem Zusammenhang immer ausdrücklich verzichtet hatten.

Die nach der Gemeindereform erweiterte Gemeinde Rehfelde arbeitete sofort weiter im Tenor der im Herbst zuvor gefassten Beschlüsse in Zinndorf und Werder, die Kon-trolle über die Windfarmplanungen durch die Bauleitplanung, bzw. in erster Maßnah-me durch die Aufstellung einer Veränderungssperre gewinnen zu wollen. Der neue Ortsentwicklungsausschuss des Amtes (OEA) beschließt die Veränderungssperre am 10.03.; die neue  GV Rehfelde folgt dieser Empfehlung am 23.03. 2004 ebenso einstimmig mit dem Beschluss zur „Festlegung der Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen“.

Die dadurch erhoffte Planungssicherheit stellt sich allerdings nach 1 Jahr im Mai 2005 als nicht vorhanden heraus, als das Oberverwaltungsgericht Brandenburg nach entsprechendem Prüfungsantrag eines Investors die Nicht-Veränderungssatzung wegen nicht vorschriftsmäßiger Formulierungen in der amtlichen Veröffentlichung für null und nichtig erklärt.

Dieser Fehler des Amtes öffnet potentiell allen ordnungsgemäßen Planungs- und Bauanträgen für neue Windkraftanlagen Tür und Tor, so dass sich die Gemeinde mit Amt, Planungsbüro und Rechtsbeiständen in größter Eile um die Heilung des Zustands bemühte.  Ende Juli  2005 mündete dies in eine ordnungsgemäße neue amtliche Veröffentlichung zur Nicht-Veränderungssperre. Das Ziel war dabei, von den 55 gebauten bzw. geplanten WKA auf eine Begrenzung auf 28 WKA herunter zu kommen.

Die Aufstellung des entsprechenden neuen Bebauungsplans dauert dann bis 2008. Im Oktober 2005 gab es allerdings bereits die Zustimmung der GV Rehfelde für die Aushandlung eines „städtebaulichen Vertrags“ der Gemeinde mit den Investoren, um überhaupt in die konkrete Gestaltung des Bebauungsplans und Verhandlungen mit den Investoren einsteigen zu können.

Im Spätsommer 2009 trat, durch aktuelle Lärmbelästigung verstärkt, das Thema „Emissionsschutz“ bzw. Lärm der Windkraftanlagen, ihre Messung und die Forde-rung nach Begrenzung des Lärms durch eine Initiative der Bürgergemeinschaft Rehfelde e.V. (BGR) und des Bürgermeisters Rainer Donath in den Vordergrund. Sowohl das Landesumweltamt als auch das Amt für Immissionsschutz wurden entsprechend angesprochen, sähen aber, so hieß es in der Antwort, ihrerseits keinen Handlungsbedarf. Nichtsdestoweniger kündigte bei der kurz darauf folgenden Einweihung ihrer Windkraftanlagen eine Projektleiterin der Firma Denker & Wulf die Messungen noch für den Herbst, und die Vorlage der Ergebnisse für März 2010 an.

Im Januar 2010 wurden dann allerdings die Anlagen an die Allianz-Gruppe verkauft, und das Thema verschwand für zweieinhalb Jahre aus der öffentlichen Diskussion.

 

D. Eigenenergie

Eine neue Entwicklungsphase  bahnte sich im Sommer 2010 im Gefolge des Erneu-erbaren-Energie-Gesetzes (EEG) von 2000 an. Immer mehr Informationen waren bundesweit bekannt geworden über private und öffentliche Initiativen, in denen Kommunen oder private und privat-öffentliche Unternehmungen aller Art vor allem die finanziellen Möglichkeiten des EEG nutzen wollen, um dezentral eigene Energie-wirtschaft mit wesentlich unter den Preisen der Großbetriebe liegenden Preisen für ihre Bürgerschaften aufbauen und betreiben zu können. Eine wesentliche Erkenntnis war in diesem Zusammenhang eine Information aus einer Fachtagung im November 2010, die besagte, es gebe neuerdings die Möglichkeit, im offiziell „geschlossenen“   Windfeld 26 ein oder zwei neue Anlagen zu planen, weil 2 kleine aber wesentliche Details des Naturschutzes sich geändert hätten, die geringere Abstände zu naturge-schützten Objekten ermöglichten. Hier gab es nun den Ansatz, neben der reaktiven Kontrolle des Windfarmaufbaus auch möglicherweise proaktiv gleichzeitig „eigene“ Anlagen bauen zu lassen und zu betreiben als ein wesentliches Element neben anderen Potentialen zur Selbstversorgung einer Gemeinde wie Rehfelde.

Die  neue „Bürgerinitiative Grünes Tor Rehfelde“, schon im Bilde über die erwähnten Veränderungen, die erst später im Erlass der brandenburgischen Landesregierung  Anfang 2011 veröffentlicht werden, arrangiert  im Juli 2011 einen Studienbesuch nach Treuenbriezen-Feldheim, um deren Eigenversorgungsmodell (inkl. Windkraftan-lagen) kennen zu lernen. Im September desselben Jahres arrangiert sie eine „Ener-giekonferenz“ in Rehfelde, bei der der Bürgermeister der Gemeinde Treuenbrietzen-Feldheim  deren energiewirtschaftliche Initiative zur Selbstversorgung vorstellt.

Im Gefolge dieser Konferenz findet sich ein Anfang 2011 ein Kreis von Personen zusammen, die am Thema weiter arbeiten möchten. Dieser „Arbeitskreis Eigen-energie (AKREE)“ versteht sich als für alle offenes Diskussions- und Arbeitsforum in Sachen dezentraler Energieversorgung  im Interesse der Rehfelder Bürger. Neben vielen Sondierungsgesprächen und dem Erfahrungsaustausch mit Institutionen und Akteuren aller Art im Bereich alternative Energien betreibt der AKREE die Gründung einer Genossenschaft, die 2012 als Genossenschaft Rehfelde-Eigenenergie gegrün-det und im März 2013 im Genossenschaftsregister  mit xxx Gründungsmitgliedern eingetragen wird. 2015 hat die Genossenschaft 143 Mitglieder.

Im Juli 2013 beschließt  die GV Rehfelde, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebau-ungsplans einzuleiten, nachdem die juristische Prüfung des Amtes ergeben hat, dass die Öffnung des „geschlossenen“ Windfelds 26 für zwei zusätzlich mögliche WKA nicht automatisch die von vielen Nicht-Befürwortern befürchtete Öffnung der gesam-ten Windfeldplanung nach sich ziehe. Die Änderung des Bebauungsplans soll nun eben die Grundlage schaffen, bis zu 2 neue WKA im Windfeld 26 zu errichten. Dabei wird als Forderung im „städtebaulichen Vertrag“ mit Denker & Wulf, die als Investo-ren und Anlagenbauer angesprochen werden, auch ein Schallgutachten eingebaut. Dies soll, wie bereits 2009 formuliert, die Lärmbelastung auch durch die bereits be-stehenden 28 Anlagen einbeziehen und die Möglichkeit des reduzierten Betriebs vorsehen, wenn die Grenzwerte der TA-Lärm überschritten werden sollten. Im September 2013 wird nach heftigen Diskussionen der „städtebauliche Vertrag“ mit Denker & Wulf von der GV Rehfelde beschlossen. Im Juni 2014 gibt Denker & Wulf bekannt, dass wegen baurechtlicher Prüfungen frühestens erst in der zweiten Hälfte 2015 mit dem Bau der Anlagen begonnen werden könne, die dann frühestens im Frühjahr 2016 in Betrieb gehen könnten.

Im März 2015 liegen endlich die Ergebnisse der Schall-Emissionsmessung vor. Der Messbericht bestätigt die früheren Prognosen - alle Werte werden eingehalten, und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Im Juni 2015 wird nun voraussichtlich die GV Rehfelde nach Abwägung aller bisher eingegangenen Stellungsnahmen abschlie-ßend über die Errichtung der Windkraftanlagen beschließen können und damit eine neue Phase in der nun schon über 20jährigen Entwicklung einläuten.

 

 

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