Finanzquelle Windfeld
Die Redaktion erhielt am Ende des vergangenen Jahres erneut zum Windfeld 26 eine Frage: „Stimmt es, dass die Gemeinde beim Bau neuer Windkraftanlagen finanziell beteiligt wird?“
Antwort nach Prüfung: „Im Prinzip JA, aber nur für neue Anlagen und dazu müsste die Gemeinde gemeinsam mit den Windkraftanbietern entsprechende Verträge abschließen, da diese Zahlen laut EEG freiwillige Beteiligungen sind!“
Bemerkungen:
Gegenwärtig finden nach langer Ruhepause wieder Gespräche zum Thema statt. Entscheidend ist die Wiederaufnahme der Planungen entsprechend den Umrissen des Windfeldes 26. Es geht um einen neuen Bebauungsplan und die Angleichung des Flächennutzungsplanes entsprechend dem Beschluss der Regionalplanung und dessen Genehmigung durch das Land. Dazu sind Vereinbarungen mit den Betrieben und die Beauftragung eines Planers erforderlich.
In diesen Vereinbarungen/Verträgen wären auch Regelung der im EEG stehenden 0,2 Cent/kWh Beteiligung am erzeugten Strom sowie die mögliche Beteiligung an den Investitionen von 10% notwendig. (hier Auszug des EEG)
Ohne Verträge keine Planungen und kein Geld! Ohne Planungen auch Wildwuchs, da die zur Zeit wirksame Veränderungssperre aufgehoben wäre.
Für Mathematiker und logische Denker zum Überschlagen:
1 WKA rund jährlich 35.000 bis 40.000 €, das mal Anzahl der neuen Anlagen
30 WKN (Maximalzahl im vorliegenden, alten Entwurf) ergibt nach Fertigstellung rund 1 Mill. € jährlich.
Die Generation der Gemeindevertreter und Bürgermeister im Jahre 2028 würden dieses Geld sicherlich gern im Haushalt haben und davon kommunale Daseinsvorsorge finanzieren.
Bild zur Meldung: Finanzquelle Windfeld
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