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Information zur Sitzung des Amtsausschusses vom 10. Mai 2021

11. 05. 2021

Mit vier Sitzungen innerhalb von zwei Monaten überbot der Amtsausschuss Märkische Schweiz nicht nur den Takt seiner Zusammenkünfte in dieser Wahlperiode, sondern auch die in allen Wahlperioden seit dem Jahr 2007, wenn die Veröffentlichungen im Amtsblatt vollständig sind. Grund war nicht die Anzahl der zu klärenden Sachfragen. Dafür reichten in der Vergangenheit in der Regel vier Sitzungen pro Jahr aus. Zahl und Dringlichkeit der Beratungen wurde vielmehr durch die vom Ausschussvorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzte Problematik „Abberufung des Allgemeinen Stellvertreters des Amtsdirektors“ und „Benennung des Allgemeinen Stellvertreters des Amtsdirektors“ bestimmt. Es brauchte zwei Monate und vier Sitzungen bis sich dafür die notwendigen Mehrheiten fanden. Gab es zu Beginn noch umfangreiche Aussprachen zum Gegenstand, so war am 10. Mai das Szenario für die Abberufung des Allgemeinen Stellvertreters des Amtsdirektors, der seit November 2020 diese Funktion inne hatte, gut vorbereitet. Die Abwahl erfolgte auf Antrag ohne weiteren Meinungsaustausch und durch die Mehrzahl der Ausschussmitglieder.

Etwas komplizierter gestaltete sich die Benennung eines neuen Allgemeinen Stellvertreters des Amtsdirektors. Gemäß § 140 in Verbindung mit § 56 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wäre dieser auf Vorschlag des Amtsdirektors durch den Amtsausschuss zu benennen. Einen solchen Vorschlag gab es weder vom Amtsdirektor noch von seinem bis zur Abwahl tätigen Allgemeinen Stellvertreter. Auch weitere Stellvertreter des Amtsdirektors gab es nicht. Das Ergebnis einer Konsultation des Innenministeriums des Landes Brandenburg, der für das Amt Märkische Schweiz zuständigen Kommunalaufsicht und des Landrates von Märkisch Oderland erbrachte, dass man sich dafür aussprach, den Vorschlag des Amtsdirektors durch einen Vorschlag aus dem Amtsausschuss zu ersetzen, um eine Fremdverwaltung des Amtes zu vermeiden. Alle drei Instanzen sagten zu, den Beschluss des Amtsausschusses nicht beanstanden zu wollen. Der Konflikt zwischen Kommunalverfassung und den Meinungen der drei konsultierten Institutionen veranlasste zu der Frage aus dem Amtsausschuss, ob es sich hier nicht um eine Verletzung der Kommunalverfassung handele. Immerhin hatte die zuständige Kommunalaufsicht noch wenige Tage zuvor darauf hingewiesen, dass eine Benennung des allgemeinen Stellvertreters ohne Vorschlag des Amtsdirektors rechtswidrig wäre. Ohne auf die Frage einzugehen wurde auf Vorschlag aus dem Amtsausschuss David Idczak mehrheitlich zum neuen Allgemeinen Stellvertreter des Amtsdirektors gewählt.

Die Beschlüsse zur Prüfung von Personalangelegenheiten wurden in der Nichtöffentlichkeit ebenfalls mehrheitlich bestätigt.

 

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