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Zur Ukraine - Verantwortung Deutschland

03. 02. 2022

Unsere Redaktion erhielt zur aktuellen Situation in der Ukraine folgende Frage: „Ist es richtig, dass Deutschland im Rahmen des Minsker Abkommen Verantwortung für den Frieden in der Ukraine trägt?“

Nach Recherchen im Internet unsere Antwort: „Im Prinzip ja, aber explizit als Garant und Helfer bei der Verwirklichung des Abkommens aus dem Jahre 2015!“

 

Bemerkungen:

Seit Frühjahr 2015 hat sich in der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen fast nichts bewegt. Nicht einmal eine dauerhafte Waffenruhe konnte erreicht werden. In allen öffentlichen Erklärungen wird die Rolle Deutschlands und die Verantwortung die die Bundesrepublik trägt, übersehen. Der Konflikt zwischen Kiew und den Donbass-Republiken wird zum Problem zwischen Russland und der Ukraine stilisiert und eine Propaganda-Kampagne über angebliche russische Aggressionsbestrebungen gegenüber der Ukraine vom Zaune gebrochen. Alle anderen Fragen und Bedrohungen, die von Kiew und der NATO ausgehen, unterliegen einem strikten Tabu. Abgelenkt werden soll von den grundsätzlichen Vorschlägen Russlands zur Gewährleistung gegenseitiger Sicherheit in Europa und darüber hinaus. Leider schweigen dazu auch die Bundestagsabgeordneten der Linkspartei.

Die jüngste Äußerung des Leiters des ukrainischen Sicherheitsrates, die Umsetzung der Minsker Abkommen würde die Ukraine zerstören, ist auf diesem Niveau und in dieser kategorischen Qualität bisher einmalig. Wird sie im Westen deswegen so geflissentlich übersehen?

Das ist die erste offizielle Weigerung Kiews, die Minsker Abkommen umzusetzen: Was sagt der Westen nun?

 

Zur Erinnerung:

Die Ukraine als ehemalige Sowjetrepublik ist ein multiethnischer Staat, wo Ukrainer und Russen sowie viele andere Völkergruppen zusammenleben. Dabei streben der von ukrainischen Nazikollaborateuren beherrschte Westen Richtung Europa und NATO, der industrielle Osten mehr Richtung Russland. Nach monatelangen, vom Westen massiv unterstützen Protesten unterzeichnete Präsident Wiktor Janukowitsch ein Abkommen mit der westlich gestützten Opposition, vermittelt von den Außenministern Frankreichs, Polens und Deutschland. Noch in der darauffolgenden Nacht wurde der Präsidentenpalast gestürmt und die USA installierten eine ihnen genehme Putschregierung.

Im Donbass fand am 11. Mai 2014 ein Referendum statt, in dem die Mehrzahl der Einwohner für die Unabhängigkeit von der Ukraine stimmte. Nach zwei Versuchen Kiews, die Donbassrepubliken durch Krieg zu eliminieren, wurde die heute gültige Minsker Vereinbarung besiegelt, unterzeichnet von der Ukraine und den Vertretern aus Donezk und Lugansk. Drei Staaten übernahmen die Rolle von Garanten: Frankreich, Deutschland und Russland. Durch die Übernahme der Minsker Vereinbarungen durch den UN-Sicherheitsrat haben diese Vereinbarungen die höchstmögliche völkerrechtliche Qualität; die Verpflichtungen aus diesen Vereinbarungen kann Deutschland also nicht durch bilaterale Verträge mit der Ukraine außer Kraft setzen.

Die Gefahr, dass Kiew erneut unter Umgehung von Minsk mit Waffengewalt das Problem zu lösen versucht, ist wieder sehr hoch. Die Vertreter der Donbass-Republiken sprechen von 130.000 Soldaten der ukrainischen Armee, darunter Vertretern der Bandera-Nationalisten, entlang der etwas über 500 Kilometer langen Frontlinie. Die USA, Tschechien und weitere Nato-Staaten heizen mit ihren Waffenlieferungen und Entsendung von Militärberatern die Lage weiter an. All das sind Puzzle des gegenwärtigen Bildes, die in deutschen Medien erst gar nicht erwähnt werden.

In der realen gegenwärtigen Lage übersetzt sich das so: Sollte die ukrainische Armee die Donbass-Republiken angreifen, ist das ein eindeutiger Bruch der Minsker Abkommen, und die Garantiemächte – auch Frankreich und Deutschland – hätten nicht nur das Recht, sie hätten sogar die Pflicht, einzugreifen. Auch militärisch, allerdings auf Seiten der Donbassrepubliken. Doch was tut die Bundesregierung? Sie unterstützt Kiew mit Stahlhelmen und immerhin 150 Mill. Euro aus dem ungebundenen Finanzkredit, ohne dies von der Einhaltung der Verträge abhängig zu machen.

 

 

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