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Zum OVG - Beschluss Windfeld

22. 04. 2022

Uns erreichte die Frage: „Kann man nicht offen über den Inhalt der OVG – Festlegung zur Veränderungssperre in Rehfelde informieren und sprechen?“

Unsere Meinung als Antwort: „Im Prinzip ja, aber dann könnte jeder lesen, dass die Fraktion „Die Linke/Zukunft“ in den letzten Jahren richtig argumentiert hatte und der beauftragte Rechtsanwalt die Gemeinde wissentlich falsch beraten hat!“

 

Bemerkung:

Mit der Entscheidung des OVG wird die Veränderungssperre „im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin zum Aktenzeichen OVG 10 A 11/21 vorläufig außer Vollzug gesetzt.“

(hier der gesamte Text der Anordnung)

 

Das heißt: Bei Genehmigung der eingereichten Bauanträgen durch das Umweltamt können sofort zusätzliche Anlagen gebaut werden.

 

Der Gemeinde wird eine Verhinderungsplanung nachgewiesen. Was das für Folgen haben könnte, ist nicht überschaubar. Auch nicht, wenn am Dienstag in der Gemeindevertretung die falsche Satzung zur Veränderungssperre aufhoben wird.

 

Eine Lösung könnte sein:

Den Plan aus 2019 gemeinsam mit den möglichen Investoren sofort zu aktualisieren und zu billigen sowie dazu einen „Städtebaulichen Vertrag“ abzuschließen. Nur so könnten die Planungskosten gespart, mögliche Entschädigungsklagen abgewehrt und zukünftig Gelder in den Gemeindehaushalt fließen.

 

Noch scheinen die Türen für solche konstruktiven Verhandlungen offen!

 

Bild zur Meldung: Zum OVG - Beschluss Windfeld

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„Was du tust, das tue und werde nicht müde.“

(Klara von Assisi ,1193 – 1253)

 

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(Walter Rathenau  ,1867–1922)

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