Guter Rat
Rauchmelderpflicht in Brandenburg
Seit dem 01.07.2016 besteht im Land Brandenburg eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten.
Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020!
Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden.
In Einfamilienhäusern mit offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet sein.
Für die Installation ist in jedem Fall der Eigentümer zuständig.
Bild zur Meldung: Rauchmelder
Rotes Brett
Spruch der Woche |
„Der schnellste Weg, sich über eine Sache klar zu werden, ist das Gespräch.“
(Friedrich Dürrenmatt - 1921 – 1990)
DENKANSTOSS
Zeit hat man nur, wenn man sie sich nimmt“
(Karl Heinrich Waggerl)
Unsere Termine
Nächste Veranstaltungen:
16. 05. 2024 - Uhr bis Uhr
22. 05. 2024 - Uhr bis Uhr
27. 06. 2024 - Uhr bis Uhr
Seite durchsuchen
Noch auf der Suche? Probieren Sie es mit einer Volltextsuche.
Unsere Galerie
Sender Rehfelde
Ich habe eine Frage: ... ???
Antwort: Prinzipiell JA, aber ...
Archiv 2020
Archiv 2021
Archiv 2022
Archiv 2023