Zur Förderung durch die Gemeinde
Von einem Rehfelde Verein erhielten wir die Frage: „Stimmt es, dass der Antrag für Förderung durch die Gemeinde bereits jetzt im Juni für das Jahr 2023 einzureichen ist?“
Unsere Antwort: „Im Prinzip ja, aber die Satzung lässt auch Ausnahmen zu!“
Bemerkung
Die Gemeindevertretung Rehfelde hat mit Beschluss 23-1-2021, am 24. 08. 2021 eine neue Satzung zur Förderung von Vereinsarbeit beschlossen.
(hier zum Vorgang 43/2021 - Satzung).
Der Antrag ist mit Formular, in der Anlage zur Satzung, bis zum 01.07. eines Jahres für das folgende Jahr einzureichen.
Also bis zum 01.07.2022 für das Jahr 2023 an die Gemeinde, sprich Amt Märkische Schweiz – Kämmerei einzureichen. Über die Vergabe entscheidet dann der Hauptausschuss bis zum 28.02.2023.
Ausnahme kann es bei unvorhersehbaren Ereignissen und Aktivitäten geben.
PS Empfehlenswert wäre gewesen, wenn die Vereine dazu nochmals vom Bürgermeister in einer Monatsinformation bzw. zur Gemeindevertretersitzung hingewiesen worden wären.
Bild zur Meldung: Zur Förderung durch die Gemeinde
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Ich habe eine Frage: ... ???
Antwort: Prinzipiell JA, aber ...
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