Rehfelde - Neubau Hortgebäude (02.01.2024) | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Umwelt - Klima - Energie

Unser Standpunkt

Weltweit ist der Streit, der Dialog über die Wichtigkeit des Klimaschutzes entbrannt. Schmelzende Gletscher, Auftauen des ewigen Eises in der Tundra und zunehmende Naturkatastrophen erschrecken und erschüttern uns fast täglich. Solange Staaten, Politiker, Wissenschaftler und Menschen den Klimawandel leugnen und mit unsinnigen Argumenten versuchen, von der Klimakatastrophe abzulenken, ist unsere Erde gefährdet. Dagegen muss etwas unternommen werden.

 
Unsere Position

Die Bürger von Rehfelde mit den drei Dörfern und allen Wohngebieten leisten ihren Beitrag zur Rettung des Lebens auf der Erde. Der „Rehfelder Weg“ in der Energiewende von unten ist unser Beitrag zur Erfüllung der hohen Ziele zum Klimaschutz in Deutschland, die allerdings bisher noch nie erreicht wurden.

 

Unsere Ziele

Komplexe Ziele stehen im „Kommunalen Energiekonzept der Gemeinde“, das am 18.11.2014 beschlossen wurde und jetzt Schritt um Schritt zu verwirklichen ist. Dazu „leistet“ sich unsere Gemeinde einen Klimaschutzmanager, der von uns unterstützt wird. Gemeinsam mit der 2012 gegründeten „Rehfelder EigenEnergie e.G“, die gegenwärtig mehr als 200 Mitglieder zählt, wurden und werden wichtige Projekte realisiert, die nachweislich große Mengen an CO² einsparen.

 

Unsere wichtigsten Themen in der nächsten Zeit:

  • Bau einer Heizungsanlage mit Hackschnitzelfeuerung und Nutzung der Solarenergie für die nachhaltige Wärmeversorgung des Schulcampus und der anliegenden Wohnblöcke.

  • Schaffung eines in sich geschlossenen Systems der Wärme- und Stromversorgung im zukünftigen Wohn- und Gewerbepark „Mühlenfließ“

  • Gestaltung des Windfeldes 26 auf der Grundlage des Regionalplanes, der gesetzlichen Vorschriften und der gemeindlichen Zielstellungen.

  • E-Mobilität und E-Tankstellen sowie effiziente Straßenbeleuchtung und Beleuchtung in allen kommunalen Einrichtungen.

  • Unterstützung von privaten Haushalten durch thermografische Untersuchungen und Maßnahmen der Wärmedämmung sowie Lösungen der Stromerzeugung, Speicherung und des Eigenverbrauchs

  • Es gilt die Chancen der Energiewende zur Zukunftssicherung zu nutzen und die Zukunft gemeinsam zu gestalten. Klimaschutz geht uns alle an.

Umwelt-Klima-Energie

Informationen der Fraktion DIE LINKE/ZUKUNFT

 

15. Dezember 2020
Gedanken zum Thema Umwelt-Klima-Energie

Die Gemeinde Rehfelde hat sich den Beinamen „Das Grüne Tor zur Märkischen Schweiz“ gegeben. Ja, Rehfelde mit seinen drei Dörfern liegt in grüner Lage, ländlich mit Feld und Wald umgeben aber trotzdem auch stadtnah an Strausberg und durch die Regional- und S-Bahn mittelbar am Speckgürtel Berlins.

Im Jahr 2005 hatten die Gemeindevertreter die erste Ortsentwicklungskonzeption für Rehfelde beschlossen, welche 2016 in das Leitbild für die Entwicklung der Gemeinde Rehfelde überführt wurde. In ihr sind alle Bereiche des Lebens abgebildet, jedoch muss sie mit aktuellen und zukunftssicheren Konzepten unterlegt werden, wie es z.B. mit dem 2014 beschlossenen Kommunalen Energiekonzept der Gemeinde Rehfelde erfolgte.

Mit welchen Maßnahmen wird das Grüne Tor in Rehfelde erhalten oder besser, welches ist der grüne Wege, der mit den Bürgerinnen und Bürgern in Rehfelde, Werder und Zinndorf gegangen wird?

Bedauerlicherweise gibt es für Rehfelde kein Gesamt-Grünkonzept, welches die Ausgestaltung des gesamten Ortes beinhaltet. Durch Bürgerengagement im Arbeitskreises Rehfelder Tourismus bzw. der Interessengemeinschaft Rehfelder Heimatfreunde e.V. oder der Initiative Rehfeldes Grüne Insel - Naturlehrpfad wurden in Einzelmaßnahmen touristischen Wanderwege bzw. einzelne Grüne Inseln wie die Rastplätze angeregt und mit Hilfe des Amtes auch geschaffen. Dazu zählen auch die Dorfanger in den Ortsteilen Werder und Zinndorf und im Dorf Rehfelde sowie die Grünfläche am Bürgerzentrum. Neu ist die Initiative der Arbeitsgruppe Wildblumenwiesen. Alle Maßnahmen, die bisher weitestgehend auf Bürgerengagement zurück zuführen sind, sind angesichts des Klimawandels notwendig und unterstützenswert. Daher sollten die Gemeindevertreter zeitnah ein Grünentwicklungs- und Gestaltungskonzept für die Gemeinde Rehfelde erarbeiten. Hierzu gehören für mich neben der Einhaltung und Kontrolle der Baumschutzsatzung auch die fachliche Pflege, die Erhaltung und ggf. der Ersatz der Straßenbäume, eine ansprechende Anlage und regelmäßige Pflege der kleinen öffentlichen Rast-und Grünplätze inklusive der Spiel- und Bewegungsflächen. Da wo es noch machbar ist, könnten u.a. die Wanderwege als eine Art grünes Band einzelne Plätze bzw. Flächen miteinander verbinden oder neu angelegt werden z.B. entlang dem Graben südlich der Ernst-Thälmann-Str. bis hin zu den Mietergärten. Ein großes Augenmerk sollte auch die (Um-) Gestaltung und bessere Pflege der Friedhöfe in zeitgemäße Parkfriedhöfe haben. Umliegende Gemeinden haben es bereits vorgemacht. Gleichwohl ist dies auch ein Zeugnis zum Umgang und dem Gedenken unserer verstorbenen Angehörigen und Freunde.

Bei der Grüngestaltung denke ich auch an die Kirchengärten und die Parkplätze bei den Einkaufsmärkten. Hier sollten im Einvernehmen mit den Betreibern dringend Bäume gepflanzt werden, um das Aufheizen der Pflasterflächen zu senken. Der damit verbundene Wegfall von Parkplätzen ist zu verschmerzen.

Unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rehfelde sowie der Gewerbetreibenden und Vereine sind m.E. noch weitere Gestaltungsvorschläge zu erwarten, die mittels einer zeitweiligen Arbeitsgruppe zusammengefasst werden könnten und dann nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung dem Amt zur Umsetzung übergeben werden.

 

Cerstin Kopprasch

 
05. November 2020
Information zum Bebauungsplan Windfeld 26

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung im Oktober 2020 wurde nach langer „Warte- und Überlegungszeit“ endlich wieder über die Bauleitplanung zum Windfeld 26 im öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungsteil beraten.  In der Öffentlichkeit wurde beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung/Beauftragung eines Planungsbüros zwecks Erstellung des Bebauungsplanes Nr.13 „Windeignungsgebiet Nr. 26“ und der damit einhergehenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde durchzuführen. Das Verfahren wurde mittlerweile durch das Amt initiiert und Interessenbekundungen können bis Mitte Januar 2021 eingereicht werden. Aus unserer Sicht ist mit der Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Planers frühestens in 2/2021 und mit der Vorlage erster Planungsergebnisse erst ab Sommer 2021 zu rechnen.

Die Beantwortung von Fragen zur rechtlichen Bewertungen der Gesamtproblematik, die Ende 2019 gestellt wurden, sowie die Frage zum möglichen Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den vorhandenen Windkraftbetreibern werden seit 10/2020 in der Nichtöffentlichkeit behandelt. Klärungen und Antworten sind hier wohl erst für 2021 zu erwarten.

 
 
15. Juni 2020
Zur Arbeit mit dem Rehfelder Energiekonzept

 

Das aus 2012 vorliegende und bis 2019 als Richtschnur geltende Energiekonzept der Gemeinde wurde seit der Neuwahl im Mai 2019 in keiner einzigen Gremienberatung behandelt. Eine Fortschreibung und Präzisierung des Konzeptes wäre aus unserer Sicht eine wichtige strategische Aufgabe. Schwerpunktaufgaben wie Bauleitplanung Windfeld 26, moderne Hackschnitzelheizungsanlage für Neubau Hortgebäude, Schule und kommunale Wohnungen oder eine Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Rehfelde wurden verschoben, abgelehnt oder beendet.

Der anerkannte regionale und überregionale Stellenwert als beispielgebende Energiegemeinde geht seit 2019 zunehmend verloren.

Dem durch die Gemeinde eingesetzten und mit Fördergeld kofinanzierten Rehfelder Energiemanager wurden ab 2019 wesentliche Arbeitszielrichtungen und Arbeitsgrundlagen entzogen. Die logische Schlussfolgerung war für ihn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Annahme einer zukunftsträchtigeren Aufgabe in Strausberg. Eine Zusammenarbeit und Kommunikation der Gemeinde mit der Rehfelder Energiegenossenschaft, als sachkundigen Partner zu Energiefragen, findet seit 5/2019 nicht oder nur unzureichend statt.

 

 
15. Juni 2020
Information zum Bebauungsplan Windfeld 26

 

Der Regionalplan Wind aus 2018 verpflichtet die Gemeinde Rehfelde, für das Windfeld 26 einen neuen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan anzupassen.

Im Rahmen eines bundesweit üblichen städtebaulichen Vertrags, der die Planungshoheit der Gemeinde festschreibt, würden sich die künftigen Windkraftanlagenbetreiber verpflichten, die Kosten der Planung unabhängig vom Ergebnis zu tragen. Die Hoheitsrechte der Gemeinde bleiben in jeden Fall bestehen, jedoch sind auch die Rechte der Betreiber gemäß Regionalplan Wind aus 2018 zu gewährleisten.

Die vorliegenden Beschlussvorlagen aus 3/2019 zur Erarbeitung einer Bauleitplanung und des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages, die allen Erfordernissen entsprechen, wurden seitdem immer wieder vertagt bzw. nicht behandelt. Die Bauleitplanung an sich wurde noch nicht begonnen.

Eine rechtliche Bewertung der Problematik unter Beachtung der Fragen der Fraktionen kommt seit Februar 2020 nicht zum Abschluss. Die für die Durchführung der Planung notwendige Veränderungssperre wurde am 31. März 2020 durch die Gemeindevertretung um ein weiteres Jahr verlängert. Begründet wurde dies mit zeitlichen Verzögerungen bei der Bauleitplanung. Die weitgehende Untätigkeit der Gemeindevertretung in Sachen Bauleitplanung birgt die Gefahr von Ersatzklagen mit hohen finanziellen Forderungen der potentiellen Windkraftbetreiber in sich.

Der Verzicht auf einen städtebaulichen Vertrag und die eventuell gewollte Eigenplanung der Gemeinde würde zusätzliche Kosten von ca. 500 T€ für die Gemeinde bedeuten.

 

29. Februar 2020
Windeignungsfeld 26 / B-Plan
Öffentliches Antwortschreiben auf den Brief der REE eG an die Gemeindevertreter

 

Sehr geehrter Herr Bechly, sehr geehrter Vorstand der Rehfelde-Eigenenergie,

anbei übergeben wir Ihnen einen öffentlichen Antwortbrief auf Ihr Schreiben vom 10.02.2020. Hierin wird die Auffassung unserer Fraktion zur Problematik nochmals dargestellt, die sich im Übrigen seit 2018 nicht geändert hat. Wir wollen auch weiterhin die Begrenzung der Anlagen auf maximal 30 Stck. und Abstandsgrenzen von 1000 Meter zur Wohnbebauung. Wir sind jedoch auch gegen Aussitzen der Problematik und Untätigkeit in der Sache, gegen Verschleuderung von Gemeindekosten und wir wollen Klagen bezüglich Gewinnverlustforderungen möglichst verhindern. Daher halten wir es für notwendig, dass man sich zur Problematik allseitig weiter informiert und miteinander redet und dass vorliegende und noch  eingehende Angebote und  Stellungnahmen, von welcher Seite auch immer, kritisch und sachorientiert bewertet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Kopprasch

Fraktionsvorsitzender

 
Brief der Fraktion DIE LINKE/ZUKUNFT

 

Rehfelde-EigenEnergie eG

Der Vorstand

Elsholzstraße 6

 

15345 Rehfelde

Rehfelde, 29.02.2020

 

 

Windeignungsfeld 26 / B-Plan
Öffentliches Antwortschreiben auf Ihr Schreiben vom 10.02.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit besonderem Interesse haben wir Ihren Offenen Brief vom 10. Februar 2020 zur Kenntnis genommen. Ihre darin geäußerte Sorge um das Wohl der Einwohner von Werder, Zinndorf und Rehfelde, um eine geordnete Bebauung des Windfeldes und um eine Begrenzung der Gesamtzahl der WEA teilen wir widerspruchslos.

Wie bekannt haben die Fraktionen DIE LINKE und Zukunft, heute DIE LINKE/Zukunft bereits 2016 und 2017 zu den Entwürfen des Teilregionalplans "Windenergienutzung" ablehnend Stellung bezogen. Noch vor Inkrafttreten des Teilregionalplans haben sie sich für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 zum Windeignungsgebiet 26 als Steuerungselement der Gemeinde und zur Satzung über eine Veränderungssperre stark gemacht. Die notwendigen Beschlüsse nahm die Gemeindevertretung am 28.11.2017 an. Wir begrüßten die anschließenden Vorabstimmungen zwischen dem Amt Märkische Schweiz und den interessierten WEA-Firmen zu den wichtigsten Forderungen der Gemeinde wie

  • koordinierter Aufbau und zugleich Abbau bzw. Repowering von Windrädern in einem exakten Zeitrahmen
  • Begrenzung der Anzahl der Anlagen am Ende auf die bereits auch gegenwärtig existierende von 30
  • Vergrößerung der Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und WEA auf 1.000 m
  • Anbringung einer bürgerfreundlichen Befeuerung sowie Außenanstrichs auf die WEA
  • Übernahme der Planungskosten durch die Investoren.

 

Der Entwurf eines städtebaulichen Vertrags, der diese Verpflichtungen enthielt, war vorbereitet. Ebenso waren die erforderlichen Beschlussvorlagen erarbeitet. Eine von uns vorgeschlagene sachliche und damit inhaltliche Beratung zu den Dokumenten konnte in der Gemeindevertretung nicht erreicht werden. Wie sie richtig bemerken entstand eine Situation der Tatenlosigkeit. Das bedauern wir zutiefst. Eine Planung – auch ohne städtebaulichen Vertrag und somit ohne die Investoren – wurde nicht in die Wege geleitet. Allerdings entschied sich die neue Mehrheit der Gemeindevertretung dafür, externen rechtlichen Rat durch einen vermeintlichen, unabhängigen Gutachter zur Beurteilung der seit 2018 vorliegenden Beschlussvorlagen inkl. des städtebaulichen Vertrags sowie zum weiteren Vorgehen einzuholen.

 

Die Position der Fraktion DIE LINKE/Zukunft zum Teilregionalplan Wind und damit zum Windfeld 26 ist seit 2016 unverändert:

  • Wir stehen nach wie vor für die Wahrnehmung der Interessen der Einwohner Rehfeldes und seiner Ortsteile unter besonderer Berücksichtigung der o.g. fünf Forderungen der Gemeinde.
  • Die Gemeinde Rehfelde kann aufgrund der bestehenden Rechtslage das Windfeld 26 weder schließen noch stilllegen. Sie hat gemäß § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Pflicht, die Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung – hier an die Ziele und Grundsätze des Teilregionalplans „Windenergienutzung“ - in angemessener Zeit anzupassen. Ohne Anpassung des FNP wird es keine Genehmigung für einen B-Plan Windfeld geben. Ohne die beschlossene Aufstellung des B-Plans wird nicht nur die Veränderungssperre hinfällig, sondern ein ungehinderter Zubau von WKA auf dem Windfeld entgegen den Interessen der Einwohner von Werder und Zinndorf ermöglicht.
  • Die Veränderungssperre ist Instrument der Plansicherung und nicht der Planverhinderung. Sie verhindert zwar zeitweilig den Neubau, aber auch jeglichen Abbau von WKA. Der Gesetzgeber geht – wie § 17 Abs. 2 BauGB verdeutlicht - von einer üblichen Planungszeit von etwa drei Jahren aus. Wird mit Zielsetzung einer Planverhinderung die Planung nicht in drei Jahren beendet, wird es keine überbehördliche Genehmigung für ein viertes Jahr geben.
  • Nur mit einem B-Plan erhält die Gemeinde ein Instrument für die räumliche Feinsteuerung von Windenergieanlagen. Im Interesse der Konfliktverringerung kann durch die kommunale Bauleitplanung innerhalb des Eignungsgebietes auf der Grundlage kleinräumiger Belange Einfluss genommen werden u. a. auf Anzahl, Standort und Gestaltung von WKA; Immissionsschutz, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Zuwegungen.
  • Der B-Plan muss per Gesetz der Windenergienutzung dienen und darf nicht deren Verhinderung zum Zweck haben. Andernfalls haben weder B-Plan noch Veränderungssperre vor Gericht Bestand (§ 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO). Die rechtzeitige Kenntnis der Grenzen der Interessenkonflikte ermöglicht, gemeindeinteressenbezogene Übereinkünfte und somit Zugeständnisse seitens der Betreiber zu erzielen. Dabei sollte an die bisher erreichten Ergebnisse wie Begrenzung der Zahl der WKA auf den gegenwärtigen Stand oder auch auf die Festlegung eines Mindestabstands der WKA zu Bauflächen für Wohnen auf 1.000 m (der Regionalplan spricht von 800 m) angeknüpft werden.
  • Die Bauleitplanung hat - wie bisher alle Bauleitplanungen der Gemeinde - in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen unter ausschließlicher Planungshoheit der Gemeinde zu erfolgen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖP erfolgt im Rahmen der Planung.
  • Bieten sich die künftigen WKA-Betreiber an, diese Planung für die Gemeinde zu erarbeiten und zu finanzieren, so ist das gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB gesetzlich zulässig und wird nicht nur durch unsere Gemeinde bereits vielfach praktiziert. Der Städtebauliche Vertrag und dessen Anlage 2-2 bilden dafür den strengen Rahmen. Zudem wird der Gemeindehaushalt auf diese Weise entlastet. Die Kosten für eine Eigenplanung der Gemeinde werden gegenwärtig auf ca. 400 T€ abgeschätzt.
  • Die Fraktion DIE LINKE/Zukunft spricht sich für ein aktives Handeln der Gemeindevertretung und damit für die effektive Nutzung des der Gemeinde verbliebenen Spielraums aus. Insofern handelt sie in voller Übereinstimmung mit dem Kommunalen Energiekonzept der Gemeinde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Kopprasch

Fraktionsvorsitzender

 

Rotes Brett

 

 

Spruch der Woche

„Die Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern.“ 

(Max Weber deutscher Soziologe ,1864 – 1920)

DENKANSTOSS

Um unersetzbar zu sein, muss man stets anders sein. 

(Coco Chanel)

Unsere Termine

Nächste Veranstaltungen:

21. 03. 2024 - Uhr bis 20:00 Uhr

 

Seite durchsuchen

Noch auf der Suche? Probieren Sie es mit einer Volltextsuche.

Unsere Galerie

Sender Rehfelde